Auch Elsners Nachfolger befindet sich mit Herzrhythmusstörungen im Spital.
Auch am heutigen fünften Tag des zweiten BAWAG-Prozesses ist der angeklagte Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner wieder nicht zur Verhandlung gekommen. Richter Christian Böhm informierte zu Beginn der Verhandlung, dass Elsner laut Angaben seines Anwalts Tassilo Wallentin weiterhin im Wilhelminenspital sei. Gestern sei der kardiologische Sachverständige Professor Günter Leopold Steurer in seinem Auftrag im Wilhelminenspital gewesen und habe festgestellt, dass Elsner tatsächlich Herzrhythmusstörungen habe, erläuterte der Richter.
Heute werden bei Elsner weitere Untersuchungen durchgeführt. Mit Befunden sei frühestens Ende der Woche zu rechnen. Aufgrund der Befunde werde der Sachverständige Steurer nächste Woche ein Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit von Elsner erstellen, kündigte der Richter an. Die Causa Elsner wird weiterhin in das Prozessgeschehen nicht einbezogen.
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Steurer habe gestern im Wilhelminenspital auch Elsner die gerichtliche Ladung für heute zugestellt, "wenngleich die Annahme von Elsner verweigert wurde", merkte der Richter an.
Auch Zwettler liegt im Spital
Neben Helmut Elsner befindet sich mit Johann Zwettler derzeit auch sein Nachfolger an der BAWAG-Spitze mit gesundheitlichen Problemen im Krankenhaus. Damit scheint im zweiten BAWAG-Prozess eine weitere Abweichung vom Verhandlungsfahrplan fix: Zwettler, der im ersten Rechtsgang wegen Untreue rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, hätte morgen, Freitag, als Zeuge vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Christian Böhm) erscheinen sollen.
Im Unterschied zu Elsner, der viereinhalb Jahre in U-Haft verbracht hat, ehe er im vergangenen Juli aus gesundheitlichen Gründen auf freien Fuß gesetzt wurde, hat Zwettler bisher keinen einzigen Tag im Gefängnis verbracht. Er wurde aus medizinischen Gründen für vorübergehend vollzugsuntauglich eingestuft.
Das Gericht lässt die Frage der Vollzugstauglichkeit Zwettlers regelmäßig überprüfen. Derzeit liegen am Schreibtisch von Richter Christian Böhm zwei Gutachten, wovon eines aus Sicht Zwettlers Anlass zur Sorge bieten könnte: Ein orthopädischer Sachverständiger soll dem ehemaligen BAWAG-Chef dem Vernehmen nach zwar eine erhebliche Einschränkung des Bewegungsapparats zubilligen, beim mittlerweile 70-Jährigen aber von "Arbeitsfähigkeit" ausgehen.
Der fast 77-jährige Elsner war gestern erstmals zum zweiten BAWAG-Prozess geladen und wegen gesundheitlicher Probleme nicht erschienen. Nach seiner Auslieferung aus Frankreich nach Österreich wurde er am Herzen operiert und erhielt Bypässe.
Elsner ist bereits rechtskräftig zur Höchststrafe von 10 Jahren Haft verurteilt, er kann also keine weitere Haftstrafe erhalten. Als einziger aller neun BAWAG-Angeklagten hat Elsner bisher das Haftübel verspürt, er saß viereinhalb Jahre im Gefängnis, bis er aus gesundheitlichen Gründen für haftunfähig erklärt wurde. Bei der Neuauflage des BAWAG-Prozesses ist er nur angeklagt, weil die privatbeteiligte BAWAG eine Subsidiaranklage erhoben hat. Sie erhofft sich davon eine bessere Stellung für das Zivilverfahren, wo sie sich von Elsner die Pensionsabfindung von rund 6 Mio. Euro zurückholen will.