EuGH-Gutachten

EZB-Anleihenkäufe entsprechen EU-Vertrag

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EZB muss die Käufe gut begründen und sie müssen verhältnissmäßig sein.

Die Europäische Zentralbank (EZB) darf nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof grundsätzlich Staatsanleihen kaufen. Ein entsprechendes Programm der Notenbank sei rechtmäßig, schrieb der einflussreiche Gutachter am Mittwoch (Rechtssache C-62/14) in Luxemburg. Voraussetzung sei, dass die EZB solche Käufe gut begründe und diese verhältnismäßig seien.

Konkret ging es um den EZB-Beschluss von 2012, notfalls unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen, um diese zahlungsfähig zu halten. In der Praxis hat die EZB dieses OMT-Programm nicht genutzt. Ein Urteil wird im Herbst erwartet, das Gutachten gilt als Vorentscheidung.

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