Gerichtsurteil

AWD muss Anleger Schadenersatz zahlen

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Falsch beratener Kunde erhält nach seinem Verlust 50.000 Euro.

Inmitten der Klagsflut gegen die Finanzdienstleistungsgruppe AWD ist es nun zu einem Ersturteil des Handelsgerichts Wien gekommen. Ein Anleger soll demnach 50.000 Euro Schadenersatz erhalten. Der AWD hat ihn beim Ankauf von Immobilienaktien falsch beraten und muss daher zwei Drittel des Schadens ersetzen, so der Verein für Konsumenteninformation. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Anleger hat es zwar verabsäumt, die unterzeichneten Gesprächsnotizen zu lesen. Dieses Mitverschulden wiegt aber geringer als die falsche Immobilienberatung.

Fast alles in Immobilienaktien investiert
In den Gesprächsnotizen des AWD stand zwar im Kleingedruckten eine Klausel, wonach "nur maximal 10 Prozent des insgesamt verfügbaren Kapitals in Immobilienaktien, andere Immobilienprodukte oder Alternative Investments verschiedener Emittenten" veranlagt werden sollten. Ungeachtet dessen empfahl der AWD-Berater aber, fast alles auf Immobilienaktien zu setzen.

Immofinanz, Conwert und Immoeast
Das Investment in Aktien der Immofinanz und auch von Conwert war als "sicher" verkauft worden. Der Berater empfahl dem Kunden, den überwiegenden Teil des Vermögens in Immofinanz, Conwert und Immoeast anzulegen. "Die Unterschrift unter das Gesprächsprotokoll wurde - nach Abschluss der Beratung und der Kauforder - als reine Formalität bezeichnet", sagte der Leiter des Bereiches Recht im VKI, Peter Kolba.

Der VKI führt fünf Sammelklagen und eine Reihe von Musterprozessen gegen den AWD. In diesen Verfahren liegen noch keine Urteile vor. Ab kommenden Dienstag wird am HG Wien wöchentlich weiterverhandelt.

Neben den VKI-Klagen sind über 600 weitere Einzelverfahren von AWD-Kunden gerichtsanhängig. Laut VKI bietet der AWD in diesen Verfahren - immer wenn eine negative Gerichtsentscheidung zu befürchten ist - einen Vergleich an. Dabei verpflichtet der AWD die Geschädigten den Angaben der Konsumentenschützer zufolge zu absolutem Stillschweigen. So solle der Öffentlichkeit der Umfang der Fehlberatungen möglichst verschwiegen werden.

Schwache Vorstellung
Der AWD schlägt nun umgehend zurück. Der VKI würde nach der Niederlage vor dem Obersten Gerichtshof nur abzulenken versuchen, erklärt der "Unabhängige Finanzoptimierer". Dabei handle es sich um ein Einzelverfahren, das der VKI nicht einmal selbst geführt hat. Tatsächlich würden diesem Einzelfall zahlreiche Urteile gegenüberstehen, in denen Klagen von Anlegern abgewiesen worden seien, weil das Gericht eben gerade keine Fehlberatung feststellen konnte. Diese Urteile seien teilweise bereits rechtskräftig.

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