Kursgewinne von Aktien, Anleihen & Co werden ab Oktober mit 25 Prozent besteuert.
Die Banken und Fonds hatten nicht nur auf diverse Ausnahmen bei der neuen Kursgewinnsteuer gehofft, sie forderten auch mehr "Luft" für die Umsetzung - also eine Verschiebung der neuen Steuer. Verlangt hatten sie zwei Jahre, so wie in Deutschland, wo die Branche zwei Jahre Zeit hatte, sich einzurichten. Die ÖVP hätte, wie zu hören ist, über ein Jahr später (Steuer erst ab 2012) mit sich reden lassen, womit auch die Finanzindustrie hätte leben können. Das wurde von der SPÖ jedoch strikt abgelehnt.
Regelung gilt ab 1. Oktober
Schließlich einigte man sich in der Regierung darauf, die Erfassung per 1. Jänner 2011 zu beschließen. Die 25-prozentige Steuer selbst wird - mit Aufgabe der bisherigen Spekulationsfrist - ab Oktober 2011 von den Banken bzw. Fondsgesellschaften eingehoben und an die Finanz abgeführt. Das bedeutet, die Verkaufsgewinne von Wertpapieren, die heuer gekauft wurden und nach dem 1. Oktober verkauft werden, sind dann von dieser neuen Steuer erfasst. Vorher gilt noch die alte Spekulationsfrist. Besteuert werden realisierte Kursgewinne von Aktien, Anleihen, Wertpapier- und Immobilienfonds sowie Derivaten.
Ikrath: "Steuer falsch"
Bei den Einzelabstimmungen der Budgetbeschlüsse im Parlament hat der VP-Abgeordnete und Sparkassenverbandschef Michael Ikrath zur Causa nicht mitgestimmt. Ikrath ist einer der Verfechter der Verfassungsbeschwerde. "Ich habe mich davor und danach x-mal kritisch geäußert, weil ich die Steuer für falsch halte." Sie bestrafe vor allem kleine Anleger, die über Aktien und Fondssparen fürs Alter vorsorgten. Mit dem Wegfall der Spekulationsfrist würden künftig Spekulanten beim Steuersatz sogar begünstigt. "Und die sogenannten Superreichen werden überhaupt nicht tangiert", glaubt Ikrath - weil etwa Immobilien nicht erfasst sind.
Während die IT-Investitionen nach Banken-Berechnungen dreistellige Millionenbeträge verschlingen würden, sind die Einnahmen aus der neuen Steuer selbst am Anfang eher bescheiden angesetzt. Die Banken nennen heuer 15 Millionen, für 2012 seien die Einnahmen auf 30 und für 2013 auf 50 Mio. Euro veranschlagt.
Wie bei der vor rund zehn Jahren zu Fall gebrachten SPESt (Spekulationsertragsteuer) geht es bei der jetzigen Verfassungsklage der Kreditwirtschaft um Individualbeschwerden. Dafür braucht es nur die Kundmachung des Gesetzes, ein Bescheid muss nicht abgewartet werden. Die Beschlüsse bei der koordinierenden Kreditsparte der Wirtschaftskammer sind heute gefallen. Alle Sektoren machen bei der Beschwerde mit.
Banken: Zu wenig Zeit für Umsetzung
In der vorletzten Dezemberwoche wurde das Gesetz beschlossen, am vorletzten Tag des Jahres 2010 veröffentlicht. Die Banken und Fondsgesellschaften argumentieren, dass die Zeit für die Umsetzung viel zu knapp bemessen ist und dass die Investitionen in die IT auch deshalb so übermäßig teuer werden. Sie sehen auch darin einen entscheidenden Ansatzpunkt für ein Verfassungsurteil in ihrem Sinn.
In der Kreditwirtschaft wird die Chance, das Gesetz wegen Umsetzungsmängeln zu Fall zu bringen, auf deutlich mehr als 50 Prozent geschätzt. Die Banker haben sich dafür auch mit einem Gutachten bewaffnet. Der WU-Professor Claus Staringer hat in einer Expertise die wichtigsten Gründe für die Beschwerde aufgelistet. Dass die Banken mit der Abzugssteuer in eine "Haftungsfalle" gerieten, ist eine weitere Sorge der Banker.