Vor Fronleichnams-Wochenende

Benzinpreis-Wächter nehmen Arbeit auf

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ÖAMTC will Preisentwicklung zu Fronleichnam genau beobachten.

Die Mehrheit der Tankstellen hat die Preise am vorigen langen Wochenende (Christi Himmelfahrt) überproportional erhöht. Am Donnerstags-Feiertag waren die Durchschnittspreise am höchsten, urteilt heute Mittwoch die ÖAMTC-Verkehrsexpertin Elisabeth Brandau in einer Aussendung. Nur die Billiganbieter hätten sich dem Wettbewerb gestellt. Danach seien die Preise wieder zurückgegangen.

Aus den Daten des Spritpreisrechners können alle Preisentwicklungen analysiert werden. Brandau verlangt Konsequenzen, wenn die Konsumenten "nur mit Preisverwirrung bedient werden".

ÖAMTC beobachtet
Der ÖAMTC verspricht, die Spritpreise zu Fronleichnam sehr genau zu beobachten: Dann gilt eine neue Spritpreis-Verordnung wonach an bestimmten, reisestarken Wochenenden die Preise, die am Tag zuvor um 11 Uhr gelten, bis zum Ende des Wochenendes "eingefroren" werden. Für kleinere Tankstellen gelten Ausnahmen.

Analysen des Clubs zeigen, dass viele Tankstellen schon an "normalen" Tagen zum erlaubten Zeitpunkt um 12 Uhr die Preise oft "mehr als notwendig" erhöhen, damit danach ein größerer Spielraum für Preissenkungen übrig bleibe. An reisestarken Wochenenden werde die hohe Nachfrage von den meisten Mineralölfirmen noch stärker ausgenutzt.

Wettbewerbsbehörde beobachtet seit Jahren Benzinpreisentwicklung

Seit Jahren beobachten die heimischen Wettbewerbshüter den heimischen Spritpreismarkt. Ob stark gestiegener Benzin- und Dieselpreise gibt es aber noch immer den Verdacht, dass die Preise abgesprochen werden. Nun legt die Wettbewerbsbehörde (BWB) einen Zahn zu und startet nächste Woche eine sogenannte Branchenuntersuchung. Zentrale Frage ist, wie die Tankstellenpreise zustandekommen. Die gesamten Untersuchungen dürften sich bis zu eineinhalb Jahre ziehen.

Im Gegensatz zu den früheren Spritpreis-Analysen der BWB "zählen wir jetzt nicht mehr auf Freiwilligkeit", sagte BWB-Chef Theodor Thanner am Mittwoch vor Journalisten. Die untersuchten Mineralölkonzerne können via Auskunftsbegehren gezwungen werden, Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Sind die Auskünfte - wie in der Vergangenheit - nicht umfangreich genug, können Geldstrafen verhängt werden. Bei der Branchenuntersuchung im Lebensmitteleinzelhandel von 2004 bis 2007 habe ein Händler Auskünfte verweigert und 120.000 Euro Strafe zahlen müssen, so Thanner. Ob er derartiges auch jetzt befürchtet? "Ich bin ein Fan des halbvollen Wasserglases."

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