In der Causa AvW-Genussscheine fordern die Anlegeranwälte Pascher & Schostal die Republik Österreich im Namen eines Anlegers zur Anerkennung der Amtshaftung auf. Die Anwälte werfen der Finanzmarktaufsicht (FMA) vor, sie hätte erkennen müssen, dass die AvW-Gruppe eine Konzession zur Entgegennahme von Anlegergeldern benötigt hätte.
Der von den Anwälten vertretene Anleger hatte in AvW-Genussscheine investiert und trotz Rückkaufauftrags im Oktober 2008 weder das eingesetzte Kapital noch den Oktober-Kurs seitens der AvW Gruppe AG ausbezahlt bekommen. Die FMA habe es unterlassen, das konzessionslose und damit rechtswidrige Entgegennehmen von Anleger-Geldern durch die AvW zu unterbinden, so der Vorwurf.
"Die FMA hat somit ihre Aufsichtspflicht verletzt und ist ihrem Schutzauftrag nicht nachgekommen. Hätte die FMA ihre Aufsichtspflicht wahrgenommen, wäre nicht nur der Schaden unseres Mandanten verhindert worden, sondern auch etwaige Kursmanipulationen hätten - auf Grund der umfassenden Prüfung der AvW Gruppe AG als Bank - rechtzeitig aufgedeckt werden können", so Anwalt Andreas Pascher.
Die Wiener Kanzlei ist auf den Finanzmarktbereich spezialisiert und vertritt derzeit nach eigenen Angaben einige hundert geschädigte Anleger v.a. gegen AvW, Primeo (Madoff), Immofinanz sowie AWD.