Arbeitsgericht entschied:

Lufthansa-Flugbegleiter dürfen nicht streiken

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Arbeitsgericht Düsseldorf untersagte Lufthansa-Flugbegleitern Streik.

 Die Flugbegleiter der AUA-Mutter Lufthansa dürfen nach einer Entscheidung eines Arbeitsgerichts ihren Streik am Flughafen Düsseldorf nicht weiter fortsetzen. Die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf gab am Dienstag einem Antrag der Fluggesellschaft auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt, wie das Gericht mitteilte.

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Damit seien "für den heutigen Tag weitere Streikmaßnahmen am Standort Düsseldorf untersagt", so das Gericht. Die am späten Nachmittag bekannt gegebene Entscheidung gilt nur für den Dienstag und den Standort Düsseldorf. Sie bezieht sich nicht auf die kommenden Tage, da sich der Antrag der Lufthansa laut Gericht nur auf den Dienstag bezog.

Gericht: Streikziele unklar
Das Gericht halte den Ausstand für rechtswidrig, da die Gewerkschaft Ufo ihre Streikziele nicht ausreichend formuliert habe. Tarifziele müssten aber klar und ohne Widerspruch benannt werden. Dies habe die Gewerkschaft nicht getan.

Ufo streikt seit vergangenen Freitag. Betroffen von dem Ausstand sind auch Lufthansa-Flüge vom Flughafen Düsseldorf. Die Lufthansa hat zudem auch vor dem Arbeitsgericht Darmstadt gegen den Ausstand geklagt. Ob dieses noch am Abend entscheidend wird, war zunächst unklar.
 

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