Rückschlag für UniCredit bei Squeeze-out-Verfahren

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Die italienische Bank-Austria-Mutter Unicredit musste im Kampf gegen die aufmüpfigen Privatanleger eine Niederlage einstecken, berichtet "Der Standard". Das Oberlandesgericht Wien habe den Rekurs der Bank im Zwangsausschlussverfahren gegen die Minderheitsaktionäre zurückgewiesen. Das Verfahren, in dem die Höhe der Barabfindung auf Angemessenheit überprüft werden soll, werde nun - entgegen den Wünschen des Unicredit-Konzerns - nun doch in Wien stattfinden und nicht vor einem Gericht in Italien.

Ob die Mailänder Großbank für die Bank-Austria-Aktien mehr zahlen wird müssen, als die gebotenen 129,40 Euro pro Aktie, steht damit noch längst nicht fest. Klar ist mit dem am Montag zugestellten Urteil aber immerhin, dass das Überprüfungsverfahren auf Angemessenheit des Abfindungspreises in deutscher Sprache durchgeführt wird. Zuständigkeit nach dem Wohnsitz des Beklagten habe in einem solchen Überprüfungsverfahren deshalb keinen Vorrang, weil so ein Verfahren für die Beklagte als Hauptgesellschafter einer Kapitalgesellschaft im Zuge des Ausschlusses von Minderheitsgesellschaftern "von Anfang an vorhersehbar" sei, heißt es im Urteil, das dem "Standard" vorliegt.

Dies schon allein deshalb, weil ein Squeeze-out-Verfahren laut Gericht prinzipiell aus drei Akten besteht: Dem Antrag bei Gericht auf Bestellung eines Sachverständigen, der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses über den Gesellschafterausschluss ins Firmenbuch und eben dem Antrag der Minderheitsaktionäre auf Überprüfung der Barabfindung. Außerdem bestehe eine enge Verbindung zwischen dem Gericht am Sitz der Gesellschaft und dem Verfahren auf Überprüfung der Barabfindung, weil dieses Gericht in die Durchführung des Squeeze-outs "eingebunden ist". Unicredit-Anwälte hatten den Rekurs mit Verfahrensmängeln begründet.

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