Schweizer sollen über Bankgeheimnis abstimmen

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Die Schweizer Bürger sollen bei der faktischen Abschaffung des Bankgeheimnisses für im Ausland wohnende Kontoinhaber das letzte Wort haben. Die Regierung stellt die bereits abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen nach Mitteilung des Bundesrats zur Abstimmung. Die Abkommen sehen vor, dass bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Amtshilfe gewährt wird. Das Bankgeheimnis für in der Schweiz lebende Bürger ist davon nicht betroffen.

Zur Abstimmung werden die Abkommen mit den USA, Dänemark, Frankreich, Mexiko und Großbritannien gestellt. Mit diesen neuen Verträgen reagierte die Schweiz auf den Druck des Auslands, darunter auch aus Deutschland, zur Lockerung des Bankgeheimnisses.

Nachdem die Schweiz auf eine sogenannte graue Liste der Steuerparadiese gesetzt worden war, kündigte der Bundesrat an, die Amtshilfe an die Standards der OECD anzupassen. Mit Deutschland wird noch verhandelt.

Die Doppelbesteuerungsabkommen können erst in Kraft treten, wenn sie sowohl von der Schweiz als auch vom Partnerstaat ratifiziert worden sind. Sie werden erst vom 1. Jänner des auf das Inkrafttreten folgenden Jahres angewandt.

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