Steuerverhandlungen USA-Schweiz verzögern sich

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Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und dem US-Justizministerium um Kundendaten der Großbank UBS könnten sich verzögern. Ein detaillierter Vergleich könnte bei Fristablauf am 3. August noch nicht vorliegen, erklärten mit der Situation vertraute Kreise.

"Ich wäre nicht überrascht, wenn während der Telefonkonferenz am 29. Juli oder am Wochenende ein erneuter Aufschub beantragt würde", hieß es. Zwei andere mit der Situation vertraute Personen erklärten, vor der Status-Konferenz am 29. Juli dürfte es nicht zu einer Einigung kommen. UBS, die Schweizer Finanz- und Außenministerien sowie die US-Behörden wollten keinen Kommentar abgeben.

Die US-Behörden hatten in dem im Februar 2009 eingeleiteten Verfahren die Herausgabe der Namen von 52.000 amerikanischen UBS-Kunden gefordert, denen die Steuerbehörde IRS Steuerhinterziehung vorwarf. Die Schweizer Regierung hatte aus Sorge um den Bestand des Bankgeheimnisses der Bank die Herausgaben der Kundenamen explizit verboten. Mitte Juli hatte US-Bundesbezirksrichter Alan Gold den Prozessbeginn auf Antrag des US-Justizministeriums und der Schweizer Bank auf den 3. August verschoben. Für den 29. Juli setzte Gold eine Status-Konferenz an, auf der die Parteien sagen sollen, ob bis zum 3. August mit einer Einigung zu rechnen ist. Die Schweizer Außenministerin Micheline Calmy-Rey will sich am 31. Juli in Washington mit ihrer Kollegin Hillary Clinton treffen.

Weitere Verschiebung erwartet

Angesichts der Komplexität der Steuerverhandlungen gehen auch viele Anleger davon aus, dass der Richter den Prozess erneut verschieben könnte. "Am Mittwoch wird nichts passieren", sagte ein Schweizer Händler. "Die Parteien werden sich darauf einigen, die Frist bis September zu verschieben, um eine Einigung zu erzielen." Bis gegen Ende September können sich US-Steuersünder freiwillig bei den Behörden melden und im Gegenzug mit milderen Strafen rechnen. "Sie werden bis zum Ende der US-Amnestie im September warten und schauen, wie viele UBS-Kunden sich gestellt haben und dann zu einer Übereinkunft kommen", erklärte ein zweiter Händler. Anwälte hatten bereits im Juni erklärt, dass sich Hunderte von US-Kunden mit UBS-Konten in der Schweiz gestellt hätten, um von der Amnestie Gebrauch zu machen.

Im Rahmen eines Vergleichs könnten sich die US-Behörden mit einigen Tausend statt der gesamten 52.000 Kundennamen zufrieden geben. Die "SonntagsZeitung" berichtet in ihrer jüngsten Ausgabe unter Berufung auf US-Kreise, dass das US-Justizdepartement die Namen all jener UBS-Kunden verlangten, die in den Jahren 2001 bis 2007 Besuche ihres Beraters aus der Schweiz erhalten hätten. Das Interesse einer Verfolgung der zahlreichen Kunden mit Barmittel-Konten mit weniger als 50.000 Dollar sei jedoch gering, hieß es in der Zeitung. Ein UBS-Sprecher wollte sich zu dem Bericht nicht äußern.

Die UBS, die auch im zweiten Quartal einen Verlust erlitten hat, muss den Steuerstreit hinter sich bringen, um das Kundenvertrauen zurückzugewinnen. Die Ausgestaltung der Vereinbarung mit den US-Behörden dürfte auch Auswirkungen auf das zukünftige Geschäft der anderen Schweizer Vermögensverwalter haben.

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