Wegen Steuererleichterungen

Österreich vom EUGH verurteilt

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Österreich hat nach Ansicht der Richter den Kapitalverkehr eingeschränkt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Österreich verurteilt, weil Steuererleichterungen an Einrichtungen mit Bildungs-, Forschungs- und Lehraufgaben auf im Inland ansässige Organisationen beschränkt sind. Dies sei ein Verstoß gegen den Freien Kapitalverkehr, entschieden die Luxemburger EU-Richter am Donnerstag.

In dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-10/10) vom Donnerstag heißt es, Österreich habe seine Verpflichtungen aus dem EWR-Abkommen verletzt, indem es die "steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an Einrichtungen mit Forschungs- und Lehraufgaben nur im Fall von in Österreich ansässigen Einrichtungen zugelassen hat".

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Nach dem Einkommenssteuerrecht in Österreich können Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen an eine Reihe von gesetzlich aufgezählten Einrichtungen mit Forschungs-, Lehr- und Bildungszwecken als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, was die Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer entsprechend mindert. Diese Möglichkeit besteht aber nur, soweit diese Einrichtungen im Inland ansässig sind oder im wesentlichen mit Forschungs- oder Lehraufgaben für die österreichische Wissenschaft oder Wirtschaft befasst sind. Diese Beschränkung der Abzugsfähigkeit auf Zuwendungen an gebietsansässige Einrichtungen sei eine Vertragsverletzung, stellte der EuGH fest.

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