Österreichs Bauern freuen sich auf Weihnachtspräsent von Josef Pröll.
"Ganz klammheimlich - ohne das gesetzliche Begutachtungsrecht der Arbeiterkammer zu beachten - plant das Finanzministerium zwischen den Feiertagen noch eine Verordnung zur Pauschalierung in der Landwirtschaft. Demnach soll unter anderem die Grenze für die Vollpauschalierung von 65.000,- Euro auf 100.000,-Euro hinaufgesetzt werden. Vollpauschalierung bedeutet de facto Einkommensteuerbefreiung", so die Kammer in einer Aussendung.
Ein Sprecher von Finanzminister Josef Pröll (V) bestätigte das Vorhaben. Man reagiere damit "auf die Änderungen in den Größenstrukturen in der Landwirtschaft", so Pröll-Sprecher Harald Waiglein. Pröll war vor seinem Wechsel ins Finanzministerium Landwirtschaftsminister und kommt aus dem Bauernbund.
AK will "mit allen Mitteln" vorgehen
Die Arbeiterkammer betont, dass die Vollpauschalierung in der Landwirtschaft bereits jetzt gesetzwidrig ist, weil das Einkommenssteuergesetz nur eine pauschale Einkommensermittlung zulasse, aber nicht eine Steuerbefreiung in Fällen, in denen offenkundig beachtliche Einkommen vorläge. "Das jetzt für noch größere Landwirtschaften zuzulassen, ist nicht akzeptabel. Die AK wird mit allen Mitteln dagegen vorgehen und dabei auch alle juristischen Register ziehen", kündigte die Arbeiterkammer an.