Bisher nur wahlberechtigt

WK-Wahlen: Türken dürfen kandidieren

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Das neue Wahlrecht gilt auch für österreichische Unternehmer in der Türkei.

Türkische Unternehmer dürfen künftig bei Wirtschaftskammer-Wahlen kandidieren. Bisher durften sie - sofern sie nicht bereits die österreichische Staatsbürgerschaft angenommen hatten - lediglich wählen. Das berichtete die Präsidentin der Wiener Wirtschaftskammer, Brigitte Jank, die auch Obfrau des VP-Wirtschaftsbundes in Wien ist, am Dienstag. Das neue Wahlrecht gilt auch umgekehrt, also auch für österreichische Unternehmer in der Türkei.

900 Unternehmer in Wien betroffen
Der Wirtschaftsbund habe sich dafür eingesetzt, für die rund 900 in Wien als Unternehmer tätigen türkischen Staatsbürger ein Kandidatur-Recht zu verhandeln, betonte Jank. Bei den nächsten Wahlen 2015 können diese nun kandidieren. Im Gegenzug dürfen sich österreichische Unternehmer in der Türkei bei Kammerwahlen aufstellen lassen.

Jank: "Sollen auch Verantwortung übernehmen"
"Firmen, die in Österreich ihre Niederlassung haben, sollen auch Verantwortung übernehmen dürfen", sagte Jank. Bei den Wahlen im vergangenen Jahr hätte man bemerkt, dass von den türkischen Unternehmern viele kandidieren hätten wollen, allerdings aufgrund ihrer fehlenden österreichischen Staatsbürgerschaft nicht durften. Daher erwarte man sich mit der neuen Regelung bei den Wahlen 2015 einen Zuwachs an türkischstämmigen Kandidaten.

Bilaterales Abkommen
Das dazugehörige bilaterale Abkommen zwischen dem Dachverband der türkischen Handelskammern TOBB und der Wirtschaftskammer Österreich wurde nun unterzeichnet. "Die Gegenseitigkeit für das Kandidieren bei Wirtschaftskammerwahlen war uns seit Jahren ein wichtiges Anliegen", betonte Jank. Die Exporte aus Österreich in die Türkei seien in den vergangenen zehn Jahren konstant zwischen fünf und zehn Prozent gestiegen.

Vor allem Wien spiele hier eine wichtige Rolle. Mehr als die Hälfte aller türkischen Unternehmer in Österreich lebe hier, betonte Jank. Trotzdem: Die neue Vereinbarung gilt österreichweit. Eine Gegenseitigkeit in Sachen Kammerwahlrecht gibt es bereits mit Ländern wie Albanien, Chile, Kroatien, Mazedonien, Schweiz oder Serbien.

Neue Plattform
Im Zuge der neuen Regelung stellte der Direktor des Wirtschaftsbundes Wien, Alexander Biach, die neue Plattform "Wirtschaftsbund International" vor. Sie soll eine Informations-und Anlaufstelle für migrantische Unternehmer sein, die zum einen Service-Funktionen bei rechtlichen Fragen und Schulungen anbietet, und zum anderen das Networking innerhalb der Unternehmer fördern soll.

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