Berichtsentwurf

Hypo-U-Ausschuss: Insolvenzrecht für Länder geboten

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Reform bei Ermittlung und Begrenzung von Landeshaftungen "unerlässlich".

Der Berichtsentwurf zum Hypo-U-Ausschuss, erstellt von Verfahrensrichter Walter Pilgermair, ist heute an die Parteien ergangen. Laut dem Entwurf, der der APA vorliegt, "erscheint eine Reform bei Ermittlung und Begrenzung von Haftungen der Gebietskörperschaften unerlässlich". Auch ein Insolvenzrecht für Länder und Gemeinden sei geboten. Die Aufsicht könnte besser zusammenarbeiten.

"Mittels einer transparenten Haushaltsgebarung unter Veröffentlichung aller Haftungsrisiken soll gewährleistet werden, dass eventuelle finanzielle Risiken für Bund wie Länder erfasst sind", heißt es unter vielen anderen Punkten auf den knapp 500 Seiten weiters. Derzeit seien Vergleiche der Haftungsstände und der Obergrenzen wegen uneinheitlicher Methodiken zur Berechnung praktisch unmöglich.

Dass es noch kein Länder-Insolvenzrecht gebe "führt zu Fehlanreizen und birgt auf Länderseite die Gefahr eines nicht nachhaltigen, sorglosen ökonomischen Fehlverhaltens, da auf die Hilfe von außen, durch den Bund, spekuliert wird". Gläubigerseitig könne es hingegen dazu führen, dass die Haftungen von Gebietskörperschaften implizit als Bundeshaftungen gewertet werden, schreibt Pilgermair.

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