International

Gericht spricht Käufern im VW-Abgasskandal Restschadenersatz zu

Teilen

Bekommen Diesel-Besitzer, die zu spät auf Schadenersatz geklagt haben, doch noch Geld von VW? Diese Frage beschäftigt den deutschen Bundesgerichtshof (BGH) binnen kürzester Zeit zum zweiten Mal.

Besitzer eines vom deutschen Abgasskandal betroffenen Diesels, die nicht rechtzeitig gegen VW geklagt haben, können trotzdem Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Grundvoraussetzung ist, dass das Auto neu gekauft wurde. Dann kann Volkswagen zur Zahlung von sogenanntem Restschadenersatz verpflichtet sein, wenn die Forderungen schon verjährt sind, wie der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilte.

Die obersten Zivilrichterinnen und -richter entschieden in zwei Fällen aus Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, dass VW nicht nur den reinen Gewinn aus dem Verkauf herausgeben muss. Stattdessen läuft es wie beim eigentlichen Schadenersatz: VW muss den Kaufpreis größtenteils zurückerstatten. Dafür muss der Kunde sein Auto hergeben und sich die damit zurückgelegten Kilometer anrechnen lassen.

Ob sich eine Klage auf Restschadenersatz lohnt, hängt also stark davon ab, wie intensiv der Diesel gefahren wurde und ob man sich überhaupt von dem Auto trennen möchte. Die Frist dafür beträgt zehn Jahre ab Kauf. Eine Klage kommt also auch nur noch für Diesel-Besitzer infrage, die ihr Auto zwischen Februar 2012 und September 2015 erworben haben. Damals kam der Skandal ans Licht.

Bei Gebrauchtwagen gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf Restschadenersatz, wie der BGH vor eineinhalb Wochen entschieden hat.
 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten