Mobilfunk

Kartellanwalt genehmigt Orange-Übernahme

Teilen

Kartellanwalt und BWB verzichten auf Rekurs gegen Genehmigung des Yesss-Verkaufs.

Der Übernahme des Mobilfunkers Orange durch den kleineren Mitbewerber "Drei" (Hutchison) steht nun nichts mehr im Wege. Der Bundeskartellanwalt und die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) haben sich mit der Entscheidung des Kartellgerichts abgefunden, den Weiterverkauf der Orange-Diskonttochter Yesss an die Telekom Austria zu genehmigen. "Drei" hatte stets betont, den Orange-Kauf nur mit dem Erlös aus dem Yesss-Verkauf an die TA in Höhe von 390 Mio. Euro finanziell stemmen zu können.

(GRAFIK 1565-12, Format 134 x 60 mm)

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.