TV-Moderatorin und Autorin Eva Herman hat auch im Berufungsverfahren gegen den Axel-Springer-Verlag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln einen juristischen Sieg errungen. Der Verlag darf Herman nicht weiter falsch zitieren, sie habe den Nationalsozialismus in Teilen gutgeheißen, entschied das OLG am 28. Juli.
Die Moderatorin sieht sich mit dem Falschzitat als Sympathisantin der NS-Familienpolitik verunglimpft und hatte auf Unterlassung und Entschädigung geklagt. Der Springer-Verlag muss ihr nun eine Entschädigung von 25.000 Euro zahlen und in einer weiteren Veröffentlichung die Äußerungen von Hermann bei einer Pressekonferenz 2007 in Berlin richtigstellen.