Fußangeln in Vertragsklauseln von TV-Shops

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Wer eine Handtasche im TV-Shop bestellt, hat keine Garantie, dass sie so aussieht wie in der Sendung. Das steht oft so im Vertrag drinnen. Eine Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von sieben TV-Shops zeigte, dass die Vertragsklauseln nicht immer "astrein" seien, berichtete die Arbeiterkammer (AK) im 30. Juli in einer Aussendung.

Durchschnittlich gebe es acht gesetzeswidrige Klauseln pro Vertrag. Die AK bereitet gerade Abmahnverfahren gegen die betroffenen Unternehmen vor. Nach Ansicht der AK verstoßen 60 von 185 Vertragsklauseln, die untersucht wurden, gegen Konsumentenschutzgesetz, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Datenschutzgesetz und Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht.

"Im 'besten' Vertrag finden sich drei unrechtmäßige Klausen, im 'schlimmsten' Vertrag 13", erklärte die AK. Positiv sei, dass die für den Fernabsatz maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen - vor allem zum Rücktrittsrecht - im Wesentlichen eingehalten werden.

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