90 Mio Euro

Meinl bekommt fast ganze Kaution zurück

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Paukenschlag in der Causa Meinl: Er bekommt 90 Mio zurück.

Julius Meinl erhält einen Großteil seiner im April 2009 auferlegten Rekord-Kaution zurück und zwar 90 Millionen Euro. Das OLG Wien entschied dies rechtskräftig. Zwar wird dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr bejaht, doch sei die Kaution zu hoch, heißt es. Ein Rest von 10 Millionen behält sich der Staat vorerst ein.

Vor fast genau vier Jahren war Meinl kurzfristig festgenommen worden und verbrachte zwei Nächte im Gefängnis. Gegen die Kaution von 100 Millionen Euro kam er wieder frei. Zahlreiche im einstigen Haftbefehl erhobene Vorwürfe erwiesen sich inzwischen als falsch. Seit fast vier Jahren kämpft Meinl um Rückerstattung. Das Geld liegt auf einem BAWAG PSK-Konto, es sind Zinsen in Millionen-Höhe angefallen.

Meinl werden Anlegerbetrug und Untreue in der Affäre um Meinl European Land (MEL) vorgeworfen, er weist alle Vorwürfe zurück. Die Kaution war die höchste, die je in Österreich gezahlt worden war.

Meinl Bank: "Erstes Signal" zu Rechtsstaatlichkeit
"Mit der Rückerstattung des größten Teils der Kaution wurde das aus dem Ruder gelaufene MEL-Verfahren erstmals in einem wichtigen Punkt korrigiert", kommentiert Meinl-Bank-Direktor Peter Weinzierl in einer Ausendung die Entscheidung. Es sei ein erstes Signal zur Herstellung der Rechtsstaatlichkeit, heißt es in der Meinl-Bank-Aussendung. Die Entscheidung des OLG Wien sei "ein wichtiges Signal der unabhängigen Justiz". Es sei im Sinne des Rechtsstaates, wenn "die fortgesetzte, massive Vorverurteilung der Person Meinls, Organen der Bank und des gesamten Bankinstituts und seiner Mitarbeiter" nun endlich eingedämmt werde, so Weinzierl.

Der zuständige OLG-Senat erläutert in seinem Beschluss die Kriterien der Kautionshöhe: "Die Kaution richtet sich allein nach dem Sicherungszweck, das heißt Sicherstellung der Teilnahme des Beschuldigten am Prozess. Sie ist nicht nach dem Schaden auszurichten, der durch die Straftat entstanden ist. Demzufolge verlangt das Gesetz eine Orientierung am Gewicht der dem Beschuldigten angelasteten Straftat, seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sowie am Vermögen der die Sicherheit leistenden Person."

Weiters heißt es: "In diesem Zusammenhang darf nicht übersehen werden, dass die bisherige Dauer des Ermittlungsverfahrens (...) die Reduktion der mit 100 Mio. Euro festgesetzten Kaution erfordert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah bei einem mutmaßlichen Umweltschaden von 1 Milliarde Dollar eine Kaution in Höhe von 3 Mio. Euro als hoch, jedoch wegen des exzeptionellen Falls als gerechtfertigt an. Der mehr als dreiunddreißigfache Betrag einer vom EMGR bereits als „hoch“ bezeichneten Sicherheitsleistung erscheint als nicht (mehr) gerechtfertigt. Ausgehend von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers kann seinem Fluchtanreiz auch durch die Festsetzung einer Kaution in Höhe von 10,000.000 Euro Einhalt geboten werden."

Kaution wird verzinst
Die 90 Mio. Euro der Kaution, die Meinl zurückerstattet werden, werden verzinst zurückgegeben. Laut Meinl-Anwalt Herbert Eichenseder müsse der bei der  BAWAG deponierte Betrag mit einem Zinssatz von knapp unter 1,8 Prozent an den Kautionsgeber zurückgegeben werden. Kautionsgeber für Julius Meinl war die Liechtensteiner Centrum Bank Vaduz, so der Anwalt. Diese erhalte nun auch die Rückzahlung.

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