Gericht lehnt Antrag ab

Meinl muss weiter auf 100 Mio-Kaution warten

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Die Rekordsumme liegt derzeit auf einem Konto der BAWAG.

Julius Meinl muss weiter auf seine 100-Millionen-Kaution warten, die ihm im April 2009 nach eineinhalb Tagen U-Haft die Freiheit gebracht hatte. Das zuständige Gericht habe einen entsprechenden Antrag vom September 2011 auf zumindest teilweise Rückerstattung der Rekordsumme abgelehnt, teilte die Meinl Bank am Mittwochnachmittag mit. Bankchef Peter Weinzierl tobt und beruft für morgen, Donnerstag, eine Pressekonferenz ein.

Da will er mit zwei Anwälten Details zu dem 852 Seiten umfassenden "Konglomerat" von Haftrichterin Bettina Deutenhauser erläutern, so ein Sprecher. Der Entscheid sei heute gekommen, Meinls Rechtsvertreter wollten auf jeden Fall versuchen, diesen anzufechten.

Christina Salzborn, Sprecherin des Landesgerichts für Strafsachen Wien, bestätigte, dass der Beschluss heute an Meinls Verteidiger ausgefolgt worden sei. Ob der Dicke des Dokuments haben sich die Rechtsvertreter den Akt persönlich abgeholt.

Geld liegt auf BAWAG-Konto
Bisher hatte Julius Meinl wenig Erfolg, was seine 100 Millionen Euro betrifft. Bereits im Juli 2010 ist er beim Wiener Straflandesgericht mit einem Rückerstattungsgesuch abgeblitzt. Der damalige Beschluss umfasste 463 Seiten. Der Geldberg liegt nach wie vor auf einem Gerichtskonto bei der BAWAG P.S.K., bisher sind rein rechnerisch schon Zinsen in Millionenhöhe angefallen.

"Wenn eine Kaution hinterlegt wird und Zinsen entstehen, wird das in voller Höhe zurückgezahlt", erläuterte Gerichtssprecherin Salzborn, ohne sich jedoch auf den konkreten Fall zu beziehen.

Bankvorstand Weinzierl sprang heute erneut für Julius Meinl, der bei der Bank nur mehr als Aufsichtsratsvorsitzender fungiert, in die Bresche. "Nach fünf Jahren ergebnisloser Ermittlungen unter ständigem Bruch der Unschuldsvermutung wird mit der aktuellen Entscheidung ein den Rechtsstaat entwürdigendes Schauspiel fortgesetzt", wird er in der Mitteilung zitiert. Richterin Deutenhauser wolle sich nur selbst schützen und ihre "Fehlentscheidung" vor vier Jahren, als sie U-Haft und Kaution angeordnet hatte, kaschieren. Weinzierl warf der Juristin sogar vor, in ihre Entscheidung "wissentlich gefälschte Dokumente" miteinfließen haben zu lassen und mit "fadenscheinigen Behauptungen das Grundrecht der Unschuldsvermutung" zu "pervertieren".

Das Gericht weist derlei Vorwürfe vehement zurück. Deutenhauser habe sich "intensiv" und mit "sehr, sehr viel Zeitaufwand" mit der Materie beschäftigt, Meinls Antrag "eingehendst" studiert und nach Prüfung der "Sach- und Rechtslage" ihren Beschluss gefasst, so Salzborn. Gegen den Entscheid kann beim Oberlandesgericht (OLG) Wien Rechtsmittel eingelegt werden.
 

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