Das neue Sicherheitsexportgesetz soll österreichische Güter aus dem Verteidigungs- und Sicherheitsbereich leichter exportierbar machen. Es geht in Begutachtung.
In Österreich können künftig auch genehmigte Exporte von sogenannten Dual-Use-Gütern staatlich abgesichert werden. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) erklärte am Freitag in Wien, das "Deckungsverbot" werde nur noch für tödliche Waffen und Waffensysteme gelten. Für Güter, die nicht ausschließlich militärischen Zwecken dienen, könne es "Deckungen und Haftungen" geben, die über die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) bei Banken besichert werden.
Hattmannsdorfer führte als Beispiele Spezialstahlteile, Steuerungselektronik, Wärmebildtechnik und Nachtsichtmodule an, die in anderen europäischen Ländern bereits durch Exporthaftungen und -garantien abgesichert werden. Durch den pauschalen Ausschluss jeder Haftungsübernahme hierzulande entstünde ein Wettbewerbsnachteil, so der Wirtschaftsminister. Für Güter, die unter das Kriegsmaterialgesetz fallen - etwa Panzer, Gewehre, Pistolen und militärische Munition -, gilt jedoch weiterhin das sogenannte Deckungsverbot, betonte er. Aufrecht bleiben außerdem Exportkontrollen sowie die Genehmigungspflicht nach dem Kriegsmaterialgesetz.
Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben aus dem Wirtschaftsministerium rund 4 Mrd. Euro an Exporten in Drittstaaten genehmigt - Verteidigungsgüter machten 3,2 Mrd. Euro aus, Dual-Use-Güter 744 Mio. Euro. Die Top-Exportdestinationen für Verteidigungsgüter führten die USA (1,4 Mrd. Euro) an, es folgen die Schweiz (95 Mio. Euro) und Singapur (60 Mio. Euro). Bei Dual-Use-Gütern rangierte Taiwan (190 Mio. Euro) auf dem ersten Platz vor Südkorea (114 Mio. Euro) und China (87 Mio. Euro).
Sicherheitsexportgesetz geht in Begutachtung
Außerdem kündigte Hattmannsdorfer an, die Novelle des Sicherheitsexportgesetzes (vormals Außenwirtschaftsgesetz) gehe am heutigen Freitag in Begutachtung. Sie legt den Fokus auf Digitalisierung, Beschleunigung und Abkürzung der Verfahren sowie auf Entbürokratisierungsschritte und Fristensetzung des Verwaltungsverfahrens. Aktuell umfasse die Dual-Use-Branche in Österreich 150 Unternehmen, die jährlich 3,3 Mrd. Euro erwirtschaften und - Zulieferer eingerechnet - 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.
Dass die Exporterleichterungen im Widerspruch zur Neutralität Österreichs stünden, sieht Hattmannsdorfer nicht. Das Gesetz sei "im Einklang der Neutralität", betonte er. Der Fokus liege auf Europa als Wachstumsmarkt, insbesondere aufgrund des steigenden Bedarfs an Aufrüstung, sowie auf NATO-Staaten. Regionen mit bewaffneten Konflikten zwischen Staaten seien von den Exporten ohnehin ausgeschlossen, betonte der ÖVP-Minister.
"Österreichs Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft ist mit einer Exportquote jenseits von 90 Prozent, so wie die gesamte österreichische Wirtschaft stark an ausländische - meist europäische - Märkte gebunden", begrüßt die Wirtschaftskammer (WKÖ) die Maßnahmen in einer Aussendung. Die Anpassung des Deckungsverbots sei "ein wesentlicher Schritt in Richtung fairen Wettbewerb".