Altes Dienstrecht

Nationalbank greift in Pensionen ein

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OeNB einigte sich mit Betriebsrat über Eingriffe in Altpensionen.

Die Nationalbank-Spitze hat sich mit dem Betriebsrat über Eingriffe in die Pensionen für aktive Mitarbeiter der alten Dienstrechte I und II geeinigt. Die Reformvorschläge beinhalten eine Erhöhung des Pensionsantrittsalters, eine Erhöhung der Pensionsbeiträge, Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt und den Entfall des Sterbequartals, teilte die OeNB am Freitag mit.

   Die OeNB-Spitzenmanager, Präsident Claus Raidl und Gouverneur Ewald Nowotny, gehen weiters davon aus, dass bestehende und zukünftige OeNB-Betriebspensionen den Pensionssicherungsbeiträgen des geplanten Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes unterliegen werden. Wie berichtet plant die Regierung die Kürzung hoher Sonderpensionen zwischen 5 und 25 Prozent - je nach Höhe der Pension.

   Die Eingriffe seien "massiv", würden aber die Gebote des Vertrauensgrundsatzes und der Sachlichkeit berücksichtigen, so die Nationalbank heute. Die Reformen seien ein "in unserer Zeit notwendiger und wichtiger Beitrag zur Solidarität". Die OeNB werde nun den internen Reformprozess konsequent umsetzen und die dafür notwendigen dienstrechtlichen Rahmenbedingungen schaffen.

   Generell hält die Nationalbank noch fest, dass "auf Basis rechtsstaatlicher Prinzipien und im Sinne des Respekts vor der Verfassung vermieden werden sollte, dass Einzelregelungen der Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes entzogen werden."

   Der OeNB-Zentralbetriebsrat unterstütze den Reformprozess, so dessen Vorsitzender Robert Kocmich in einer Presseaussendung. Er sei optimistisch, "dass sich die betroffene Belegschaft in Kenntnis der Sachlage solidarisch zeigen wird".

   Nach wie vor sei der Betriebsrat aber der Meinung, dass ein Verfassungsgesetz zur Regelung der Pensionsrechte einzelner Arbeitnehmergruppen demokratiepolitisch abzulehnen ist. "Es ist jedoch ein großer Unterschied, etwas vertragswidrig aufgezwungen zu bekommen, oder aus eigenen Stücken Schritte zu setzen", so Kocmich. Die vom Betriebsrat geführte Klage - gegen den mit Jahresbeginn 2013 eingeführten gesetzlichen "Solidarbeitrag" - werde aufgrund des gesetzlichen Eingriffs in privatrechtliche Einzeldienstverträge von Arbeitnehmern einer Aktiengesellschaft geführt, und nicht, weil ein Solidarbeitrag in schweren Zeiten nicht zumutbar wäre, so Kocmich.
 

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