Strafantrag wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen
Mehr als fünfeinhalb Jahre nach Insolvenz und Schließung der Drogeriemarktkette Dayli (vormals Schlecker) hat die Pleite auch ein gerichtliches Nachspiel. Ex-Dayli Chef Rudolf Haberleitner und eine weitere Person werden wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen am Landesgericht Linz angeklagt. Die Vorwürfe wegen betrügerischer Krida und schwerem Betrug wurden fallengelassen.
"Ich bin der falsche Beschuldigte"
Die noch bestehenden Vorwürfe sieht Haberleitner nicht in seinem Verantwortungsbereich. Der Vorwurf, man habe die Buchhaltung nicht schnell genug auf ein modernes System umgestellt und die 2011er-Bilanz nicht rasch genug veröffentlicht, sei nicht haltbar. "Ich bin der falsche Beschuldigte", sagte Haberleitner zur APA. Die Bilanz 2011 sei zeitlich noch vor der Übernahme Mitte 2012 gelegen. Für den ersten Hauptverhandlungstermin im April hat der Anwalt von Haberleitner einen Vertagungsantrag gestellt, weil Haberleitner zu diesem Zeitpunkt im Ausland eine Investmentkonferenz besucht. Es gehe um eine beruflich wichtige Konferenz, er habe "nichts zu verbergen".
Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) hat im Jänner 2019 einen Strafantrag beim Landesgericht Linz gegen Haberleitner wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen gemäß § 159 Abs 1 und Abs 2 StGB und gegen eine weitere Person wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen gemäß § 159 Abs 1 StGB im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren der TAP Dayli Vertriebs GmbH eingebracht. Dies teilte die WKStA am Montag auf APA-Anfrage mit. Der maximale Strafrahmen beträgt zwei Jahre Haft.
Das Verfahren zu den weiteren Vorwürfe der betrügerischen Krida gegen Haberleitner im Zusammenhang mit der Behebung von einer Mio. Euro, der Vorwurf des schweren Betruges gegen Haberleitner und eine weitere Person wegen Weinbestellungen und der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen gegen den zweiten Geschäftsführer der TAP Dayli Vertriebs GmbH wegen überhöhter Zahlungen an Haberleitner nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit hat die WKStA mangels "Vorliegens der subjektiven Tatseite" eingestellt.
Prozess startet am 9. April
Die erste Hauptverhandlung ist für den 9. April von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Saal 61 des Landesgerichts Linz vorgesehen, hieß es vom Gericht auf APA-Anfrage. Die Causa wird von Richter Gerhard Nathschläger verhandelt.
Ende Juni 2013 wurde Haberleitner in Norditalien von vermeintlichen Geschäftspartnern um eine Million Euro geprellt. Bei der gestohlenen Million handelte es sich um Firmenvermögen. Am 4. Juli 2013 wurde dann ein Insolvenzverfahren über die TAP dayli Vertriebs GmbH eröffnet. Nach der Übernahme der angeschlagenen Schlecker-Österreich-Tochter und anderer Auslandstöchter durch die TAP-Gesellschaft des Beraters Rudolf Haberleitner musste die in dayli umbenannte Drogeriemarktkette nach einem Jahr Insolvenz anmelden. Die knapp 900 Filialen von dayli wurden noch im Jahr 2013 geschlossen, 3.500 Beschäftigte verloren ihren Job. Seit April 2014 wird das Insolvenzverfahren als Konkursverfahren geführt. Mitte 2017 überwies der dayli-Masseverwalter in einer ersten Zwischenverteilung rund 11 Mio. Euro an die Gläubiger.