BGH erklärte Gaspreiserhöhungen für unwirksam

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Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut die Anhebung von Gaspreisen für unwirksam erklärt. In einem Urteil vom Mittwoch (15. Juli) beanstandete das Karlsruher Gericht einseitige Preiserhöhungsklauseln in den Verträgen zweier Energieversorger. Weil die Unternehmen dort zwar das Recht zur Anhebung der Entgelte, aber bei sinkenden Kosten keine Pflicht zur Senkung der Preise festgeschrieben haben, benachteiligen die Klauseln den Kunden unangemessen und sind damit unwirksam.

In dem Verfahren geht es um sogenannte Sonderverträge, wie sie von der großen Mehrheit der Tarifkunden abgeschlossen werden. In den beiden Fällen ging es um ähnlich gestaltete Klauseln in den Verträgen eines niedersächsischen sowie eines Berliner Versorgers. Danach sollten die Unternehmen "berechtigt" sein, die Preise anzupassen - eine "Pflicht" zur Preissenkung bei fallenden Kosten fehlt dagegen. Der BGH hat bereits mehrfach einseitige Preiserhöhungsbestimmungen in den Verträgen der Gasversorger gekippt.

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