Kaum Anreiz für Heizsysteme durch Absetzbeträge

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Einkommenssteuer-Absetzbeträge wären prinzipiell ein geeignetes Instrument zur Förderung von Heizsystemen aus erneuerbaren Energiequellen wie Biomasse, Solarkollektoren oder Wärmepumpen, allerdings ist dieses Instrument in Österreich derzeit zu intransparent und spielt daher in der Praxis kaum eine Rolle. Das geht aus einem internationalen Forschungsprojekt hervor, das unter französischer Leitung in mehreren EU-Ländern ausgetragen wurde.

Für Österreich waren Wissenschafter des Instituts für elektrische Anlagen und Energiewirtschaft der TU Wien beteiligt. "Bis 2020 besteht das Ziel, in Österreich einen Anteil von 34 Prozent erneuerbarer Energie an der Gesamtenergieversorgung zu erreichen", so die Wissenschafter. Etwa die Hälfte der erneuerbaren Energie werde 2020 dabei voraussichtlich auf den Wärmesektor entfallen.

Obwohl Erneuerbare Wärme im Vergleich zu manchen anderen Nutzungsformen bereits heute sehr nahe an der Wirtschaftlichkeit sei, gebe es dennoch eine Reihe von Barrieren, insbesondere höhere Investitionskosten. Daher seien noch Förderinstrumente nötig, neben Investitionszuschüsse würden in manchen EU-Ländern auch Einkommensteuer-Instrumente eingesetzt.

Der in Österreich für derartige Heizsysteme anwendbare Steuerabsetzbetrag spiele in der Praxis keine relevante Rolle. Als Ursache dafür orteten die Forscher vor allem die Intransparenz des Systems. So habe keine der befragten Personen angeben können, welchen Betrag durch den Steuerabsetzbetrag für das Heizsystem schlagend wurde. Auch sei das System nur für eine bestimmte Gruppe an Einkommensbeziehern relevant: "Verdient man zu wenig, hat man nichts von der Steuer abzusetzen. Verdient man zu viel, reduziert sich die Höhe des zulässigen Absetzbetrags." Insgesamt könnten "maximal einige wenige Prozent" der Investitionskosten zurückerstattet werden.

Internationale Erfahrungen würden zeigen, dass das Instrument des Steuerabsetzbetrages durchaus einen zusätzlichen Anreiz für die Förderung erneuerbarer Wärme bieten kann. Voraussetzungen wären unter anderem allerdings mehr Transparenz, die Umwandlung des Systems in eine Steuer-Gutschrift, die einen möglichst großen Personenkreis einschließt, sowie eine Erhöhung der Attraktivität.

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