3 Jahre Haft für Ex-Chef von Medicorp

Teilen

Der ehemalige Medicorp-Geschäftsführer Kostis Hermann ist im Grazer Straflandesgericht wegen schweren Betrugs zu 3 Jahren Haft verurteilt worden. Im Mittelpunkt stand sein Handel mit Anteilen an einer noch nicht existierenden Firma sowie eine teure Veranstaltung, mit der Hermann Investoren für ein Pharma-Projekt gewinnen wollte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Über eine halbe Million Euro ließ sich Medicorp im September 2005 die exklusive Veranstaltung kosten. Neben Wissenschaftlern traten auch mehrere Künstler auf. Von den angeblichen ausländischen Geldgebern war aber keine Spur. "Die wollte nicht genannt werden", so Hermann bei der ersten Verhandlung. Doch aus den hochfliegenden Plänen wurde nichts. Übrig blieben Caterer, Dienstleister und Referenten, die um Honorare und Aufwendungen in größerem Umfang umfielen. Der Geschäftsführer tauchte unter und wurde erst Ende 2009 in Deutschland aufgegriffen und den Grazer Justizbehörden ausgeliefert.

Der 40-Jährige bekannte sich von Anfang an nicht schuldig. Er habe unter anderem eine Internetapotheke errichten wollen, bei der ein Fahrradkurier die Rezepte bei den Patienten abholt und binnen vier Stunden das Medikament liefert, erklärte er. "Wozu? Wenn ich eh schon zum Arzt gehen muss, kann ich am Heimweg gleich bei der Apotheke vorbeigehen", zeigte sich Staatsanwältin Barbara Schwarz skeptisch.

Hermann wurde seitens der Staatsanwaltschaft auch vorgeworfen, dass seine Firma, für die er Aktien verkauft hatte, gar nie existiert hat. Die Firma, schon so der Angeklagte, nur Geld sei keines dvorhanden gewesen. "Das funktioniert nicht, dazu braucht man vorher kapital", so Richter Günter Sprinzel.

Das sah der Beschuldigte anders, denn das Event in Graz hätte ja Investoren erst anlocken sollen. Die Schuld für den Mega-Flop sah der Angeklagte vor allem bei der PR-Agentur, die nach seinen Angaben das Budget für die Veranstaltung sehr stark überzogen hatte. "Die Rechnungen waren überhöht, darum habe ich sie nicht bezahlt", so die Erklärung des ehemaligen Geschäftsführers.

Unter den Zeugen auch die Inhaberin jener PR-Agentur, die damals die Veranstaltung organisiert hatte. Sie hat noch Forderungen in der Höhe von 146.000 Euro an den Angeklagten. "Er hat damals gesagt, Geld spielt keine Rolle", so die Zeugin. Einen schriftlichen Vertrag habe es nicht gegeben, ich habe ihm die Kostenschätzung vorgelegt, und er hat unterschrieben", erklärte sie weiter.

Der Schöffensenat befand den Angeklagten für schuldig. Er wurde zu drei Jahren Haft verurteilt und kündigte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.