Krankenkassen: Sanierung nicht unumstritten

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Die Begutachtungsfrist zur Krankenkassen-Sanierung geht am Montag (2.11.) zu Ende und schon bei den ersten Stellungnahmen zeigt sich, dass die geplanten Maßnahmen mitunter Widerstand auslösen.

So beklagt etwa der Seniorenrat die geplante Altersgrenze für Kassenmediziner, warnt das Land Wien vor Leistungsverschiebungen in den Spitalsbereich und ärgert sich Kärnten darüber, dass der Bund nun die Kontrolle über sämtliche Krankenkassen übernehmen will.

Im Wesentlichen basiert das 4. Sozialrechtsänderungsgesetz auf einem gemeinsamen Papier von Sozialversicherung und Ärzten, das Mitte September nach langem Ringen abgesegnet wurde und dessen Umsetzung Voraussetzung für die Ausschüttung zusätzlicher staatlicher Mittel für die Krankenkassen ist.

Dynamischer Stellenplan

Herzstück des Gesetzes ist der dynamische Stellenplan: Die Planstellen für niedergelassene Ärzte sollen demnach künftig auch verstärkt unter Einbeziehung ambulanter Versorgungs-Strukturen erstellt werden. Somit sollen die Planungen laufend an den Bedarf angepasst werden. Das Land Wien unterstützt dieses Ansinnen zwar grundsätzlich, warnt aber vor einer Verschiebung in die Ambulanzen. Hintergrund: Für die Spitäler sind im Wesentlichen die Länder finanziell zuständig, für den niedergelassenen Bereich die Sozialversicherung.

Änderungen geplant sind auch bei den Honoraren. Künftig wird es hier feste Kriterien geben, nach denen die Bezahlung der Ärzte zu erfolgen hat. Beispielsweise muss dann die Entwicklung der Beitragseinnahmen bei den Trägern einbezogen werden. Grundsätzlich wird es aber auch künftig jeder Kasse selbst überlassen werden, die Abschlüsse mit ihren Ärzten zu tätigen. Die Mediziner werden wiederum verpflichtet, sich Ökonomieprinzipien zu unterwerfen, vor allem, was den Medikamenten-Bereich angeht.

Erfreulich für Ärzte ist, dass sie eine Ablöse für Investitionen erhalten sollen, wenn ihre Planstelle gestrichen wird. Damit sollen Mediziner motiviert werden, auch in späteren Jahren ihre Ordination entsprechend auszustatten. Fest eingezogen wird eine Altersgrenze. Jeder Kassenvertrag für Neueintretende endet fürderhin spätestens mit dem 70. Lebensjahr. Dagegen läuft die überparteiliche Seniorenvereinigung, der Seniorenrat, Sturm. Jegliche Art von Altersgrenzen ohne sachliche Rechtfertigung werde als "diskriminierend" abgelehnt, heißt es in der Begutachtungsstellungnahme.

Mehr mitreden will künftig der Bund. Das Gesundheitsministerium erhält auch die Aufsicht über kleinere Kassen. Bei jenen, die weniger als 400.000 Versicherte haben, war bisher das Land zuständig. Das betraf die Gebietskrankenkassen Kärntens, des Burgenlands, Tirols, Vorarlbergs und Salzburgs. Die Kärntner Landesregierung lehnt diesen Vorstoß schon einmal deutlich ab.

An die Kandare genommen werden die Kassen, was ihre Veranlagungsmöglichkeiten angeht. Riskante Anlageformen etwa in Immobilienfonds werden explizit unterbunden.

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