Der Rechnungshof (RH) hält nach der abschlägigen Entscheidung der Flughafen Wien AG an einer Prüfung der Vorgänge um den Bau des neuen Terminals Skylink fest. "Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass eine Prüfung zulässig ist", so RH-Präsident Josef Moser. Die Faktenlage - durch die Wirkung des Syndikatsvertrages zwischen den beiden Kernaktionären Wien und Niederösterreich - und die Rechtslage im Übernahmegesetz unterlegten diese Argumentation. Indessen wurden die RH-Prüfer am Flughafen Wien heute abgewiesen.
Im heimischen Übernahmerecht werde die Kontrolle eines Unternehmens bereits ab 30 Prozent Anteil am Grundkapital angenommen, betont Moser. Auch in Deutschland gelten 30 Prozent als Schwelle für Beherrschung, ebenso in einer EU-Richtlinie. Gleichzeitig lege der Syndikatsvertrag fest, dass die Partner wichtige Entscheidungen wie die Bestellung des Vorstandes oder des Aufsichtsrats bzw. des Vorsitzenden bestimmen können.
Moser verwies auch auf einen Brief von Parlamentspräsidentin Barbara Prammer an den Flughafen, in dem diese im Namen aller fünf Parlamentsparteien ersucht habe, eine Prüfung zuzulassen. Das deutet für Moser darauf hin, dass auch der Verfassungsgesetzgeber den Tatbestand als gegeben annimmt, dass eine Beherrschung gegeben ist.
Flughafen-Gutachten schließe RH-Prüfung nicht aus
RH-Präsident Moser sieht die vom Flughafen eingeholten Gutachten keineswegs als Beweis dafür, dass keine Prüfzuständigkeit des RH vorliegt: Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funke habe von Unklarheiten und vorherrschenden Argumenten gesprochen, aber nicht von einer Ja-Nein-Situation. Moser verwies neuerlich auf die Unterstützung aller Parlamentsparteien für eine RH-Prüfung und die gebarungsrelevanten Aspekte beim Skylink. Diese würden allein schon eine RH-Prüfung rechtfertigen. Gegenüber einer aktienrechtlichen Sonderprüfung, wie sie der Flughafen nun anpeilt, wäre eine RH-Prüfung unabhängig und umfassend, während bei einer Sonderprüfung der Vorstand Umfang und Kriterien festlegt.
Flughafen Wien lässt Rechnungshof-Prüfer nicht zu
Einen ersten - erfolglosen - Versuch haben die RH-Prüfer bereits heute (21.7.) unternommen. Wie nach der abschlägigen Entscheidung des Vorstandes vom Vortag erwartet, wurden sie nur bis zum Empfang und zum Generalsekretär zugelassen. Nach kaum einer Viertelstunde verließ das dreiköpfige Team den Sitz den Flughafen wieder.
Wien und Niederösterreich - die beiden halten je 20 Prozent am Grundkapital der Flughafen Wien AG -, werde nun per Brief mitgeteilt, dass eine Prüfung versucht und verweigert wurde und in zirka 10 Tagen ein weiterer Versuch unternommen werde. Wird den RH-Experten wieder der Zugang verweigert, kann formal ein Antrag beim VfGH auf Klärung der Zuständigkeit gestellt werden.