Roche verzichtet auf Teilpatent in Indien

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Der Schweizer Pharma-Konzern Roche verzichtet darauf, in Indien den Patentschutz für das Brustkrebs-Medikament Herceptin (Trastuzumab) vor Gericht durchzusetzen. Der Entscheid wurde getroffen, nachdem das Patentbüro in Kalkutta im Juli den Schutz für Teilpatente des Medikamentes aufgehoben hatte.

Dabei wurde angeführt, dass die Anträge nicht korrekt eingereicht worden seien. Der Pharma-Konzern versteht den Verzicht als Einzelfall, andere Patente sollen weiterhin geltend gemacht werden. "Die regelmäßige Überprüfung unseres Patentportfolios ist ein routinemäßiger Geschäftsvorgang. In diesem Zusammenhang hat Roche beschlossen, das indische Patent Nr. 205534 (Sekundärpatent) und die entsprechenden Teilanmeldungen nicht weiterzuführen.", bestätigte ein Roche-Sprecher Medienberichte von Ende letzter Woche.

"Auch wenn Roche keinen Patentschutz für Trastuzumab in Indien hat, ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass es zurzeit keine zugelassenen Biosimilars von Trastuzumab in Indien gibt", so der Sprecher weiter.

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Der Konzern begrüße im Bereich der Biosimilars (Nachahmer-Arzeistoffe) die Rolle der indischen Regierung bei der Formulierung einer Vorgehensweise und von Richtlinien zu deren Markteinführung, die auf wissenschaftlichen Grundlagen basierten und sowohl die Produktqualität als auch die Patientensicherheit gewährleisteten, heißt es weiter. "Wir werden andere Patente für unsere Arzneimittel in Indien auch weiterhin geltend machen", so der Sprecher.

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