Aufsichtsratsvorsitz

Signa-Beben: Gusenbauer kündigt Rücktritt an

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Der Aufsichtsratsvorsitzende legt mit Ende der nächsten Hauptversammlung sein Mandat zurück und steht für eine Neuwahl nicht mehr zur Verfügung.

Wien. Ex-SPÖ-Kanzler Alfred Gusenbauer, der Vorsitzende des Aufsichtsrats der SIGNA Development Selection AG, hat heute angekündigt, für den ehestmöglichen Zeitpunkt nach der avisierten Gläubigerversammlung am 18. März eine Hauptversammlung einzuberufen.

Am Ende der Hauptversammlung werde er aus dem Aufsichtsrat ausscheiden und nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung stehen, kündigt Gusenbauer in einer Aussendung an. Der Vorstand sei über diese Entscheidung informiert und gebeten worden, die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen.

Gusenbauer spricht von"Neuanfang"

"Mit der Gläubigerversammlung tritt die Signa Development in eine neue Phase ihrer Entwicklung. Dieser Neuanfang benötigt auch eine Neuaufstellung der Organe, um mit neuem Vertrauen in die Zukunft gehen zu können. Ich bedanke mich beim gesamten Team für die auch in schwierigen Zeiten stets vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünsche der Signa Development alles Gute", sagt Alfred Gusenbauer, Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGNA Development Selection AG.

Kritik an Gusenbauer wegen Millionen-Gage

Der Ex-Kanzler geriet wegen seiner hohen Berater-Honorare (12 Millionen Euro) zuletzt massiv in die Kritik. Plus Gehalt und Aufsichtsrat-Gage soll er an die 20 Millionen kassiert haben. Er selbst ist auch über eine Firma als Gläubiger der Signa gelistet. Ausstehende Rechnungen: 6,3 Millionen Euro. 

Haftung gegen Aufsichtsrat möglich

Das Gusenbauer als Aufsichtsrat persönlich zur Haftung gezogen werden könnte, ist möglich. So läuft etwa in Deutschland eine Zivilklage des Wirecard-Insolvenzverwalters Michael Jaffé  gegen Ex-Vorstandschef Markus Braun sowie weitere Ex-Vorstände und -Aufsichtsräte. Der seit Sommer 2020 mit der Sicherung der Wirecard-Vermögenswerte beschäftigte Insolvenzverwalter Michael Jaffé wirft der einstigen Führungsriege des Konzerns vor, ihre Pflichten verletzt zu haben. Deswegen will der Anwalt die Manager persönlich für die immensen Verluste haftbar machen. Es geht um hunderte Millionen.

Prüfung aller Geschäftsfälle der letzten 12 Monate läuft

Auch in Österreich ist eine Haftung möglich. So hat der Insolvenzverwalter der Signa Holding, Dr. Stapf, angekündigt, dass einige "historische Geschäftsfälle überprüft werden."

Ende Jänner hat Dr. Stapf mitgeteilt: "Der Insolvenzverwalter und Deloitte als beigezogene Sachverständige erarbeiten einen mittelfristigen Finanzierungsplan, prüfen die Werthaltigkeit der Aktivforderungen der Holding sowie der Beteiligungen und untersuchen weiter die Anfechtbarkeit mehrerer Geschäftsfälle – vorerst im Zeitraum von 12 Monaten vor Insolvenzeröffnung."

Geschäftsfälle können angefochten werden, dafür verantwortliche Manager haben jetzt schon keinen Zugriff mehr auf die Firmenkonten ("Der Sanierungsverwalter hat die gesamte Geldgebarung an sich gezogen und mit der Datensicherung und -analyse begonnen", teilte Dr. Stapf bereits am 19.12.2023 mit).

Ob die Aufsichtsräte und Manager im Fall der Signa mit ihrem Privatvermögen haften müssen, werden allerdings nur langwierige, aber durchaus erwartbare Gerichtsprozesse zeigen.

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