Es ist wieder so weit: Mit dem 1. März 2026 startet in Österreich die Hochphase für den Steuerausgleich. Da die Jahreslohnzettel bis Ende Februar beim Finanzamt eingelangt sein müssen, können sich Herr und Frau Österreicher nun ihr Geld für das Jahr 2025 zurückholen.
Die Arbeitnehmerveranlagung, wie der Steuerausgleich offiziell heißt, verspricht oft beachtliche Summen. Wie Fälle aus dem Vorjahr zeigen, sind Rückzahlungen von mehreren tausend Euro keine Seltenheit.
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Doch Vorsicht: Wer auf die automatische Erstellung wartet, bekommt meist deutlich weniger ausgezahlt.
Wichtige Änderung bei FinanzOnline
Wer den Antrag digital über „FinanzOnline“ stellt – was mittlerweile 84 Prozent der Nutzer tun – muss eine wichtige Neuerung beachten. Seit vergangenem Oktober ist die Anmeldung nur noch mittels ID Austria oder einer Zwei-Faktor-Authentifizierung möglich. Ein einfacher Login reicht nicht mehr aus.
Hilfe für Pensionisten und Familien
Neu seit Januar 2026 ist die Möglichkeit, sich unentgeltlich von Vertrauenspersonen wie Verwandten oder Bekannten vertreten zu lassen. Davon profitieren vor allem Menschen, die sich in der digitalen Welt schwertun. Bereits 5.500 Österreicher nutzen diesen Service.
Besonders lohnenswert ist der Ausgleich für Personen mit:
- Werbungskosten (berufsbedingte Zusatzausgaben)
- Kindern (Absetzbeträge)
- Telearbeit (ehemals Homeoffice-Pauschale)
Die Neuerungen im Überblick
Für 2025 gibt es vor allem inflationsbedingte Anpassungen bei Absetzbeträgen und der Negativsteuer. Zudem wurde die Homeoffice-Pauschale in Telearbeits-Pauschale umbenannt, wobei die Voraussetzungen gleich bleiben. Für Selbstständige wurde die Grenze der Basispauschalierung auf 320.000 Euro Umsatz jährlich angehoben.