"Tarnen und Täuschen"

Strafanzeige gegen AWD-Gründer

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Konsumentenschützer nehmen "Innenleben" des Strukturvertriebs auseinander.

Der Finanzdienstleister AWD muss sich in Österreich wegen des Verkaufs von Immofinanz- und Immoeast-Aktien seit fast drei Jahren vor Gericht herumschlagen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wirft dem AWD vor, Kleinanlegern die Papiere in großem Stil als sichere Anlage verkauft zu haben. Fünf Sammelklagen im Namen von 2.500 mutmaßlich Geschädigten und einem Streitwert von 40 Mio. Euro sind gerichtsanhängig. Im April hat der VKI auch eine umfangreiche Strafanzeige wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht. Als Verdächtige werden AWD-Gründer Carsten Maschmeyer sowie aktuelle und frühere Geschäftsführer von AWD Österreich und das Unternehmen selbst ausgemacht. Mittlerweile liegt der Akt bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die bereits Zeugen einvernommen hat. Rund 1.800 vom VKI vertretene Anleger wollen sich einem etwaigen Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen. Der AWD weist die Vorwürfe "mit aller Entschiedenheit und auf das Schärfste" zurück und erwägt rechtliche Schritte.

Systematische Fehlberatung
Wie in den Zivilklagen lautet der Hauptvorwurf des VKI auf systematische Fehlberatung. Offenbar haben die Verbraucherschützer in den vergangenen Jahren umfangreiches Material zur Causa AWD gesammelt - von internen Schulungsunterlagen bis hin zu Verträgen und brisanten Aussagen ehemaliger hochrangiger Manager über das "Innenleben" des Strukturvertriebs.

Der VKI kommt zum Schluss, dass Maschmeyer, bis 31. September 2009 Vorstand der deutschen AWD Holding AG, "maßgeblich für die Entwicklung und Durchsetzung der betrügerischen Strategie des AWD" verantwortlich gewesen sei. Sein unternehmerisches Verhalten sei geprägt von einer "Diskrepanz zwischen Sein und Schein".

Auch die AWD-Geschäftsführung die zweite Managementebene, die Direktoren, sowie die AWD Gesellschaft für Wirtschaftsberatung GmbH in Wien sehen die Konsumentenschützer in der Pflicht. Sie hätten die einfachen AWD-Vermittler (Agenten) in ihrem "betrügerischem Verhalten" verstärkt, nämlich Kunden zu täuschen, um möglichst hohe Provisionen zu kassieren. Das System AWD sei so aufgebaut, dass es für risikoreichere Produkte, die noch dazu lange gehalten wurden, das meiste Geld gebe. Dieses "skrupellose Verhalten" habe letztendlich zehntausenden Anlegern hohe Verluste beschert.

AWD liegt Anzeige nicht vor
Dem AWD liegt die im April vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) eingebrachte Strafanzeige nicht vor. "Auch hat die Staatsanwaltschaft keinen Kontakt mit AWD Österreich aufgenommen", teilte ein Unternehmenssprecher mit. Offenkundig handle es sich um die "bereits bekannten haltlosen Vorwürfe, die der VKI seit mehreren Jahren ohne Erfolg gegen AWD Österreich erhebt".

"AWD Österreich weist die vom VKI erhobenen Vorwürfe mit aller Entschiedenheit und auf das Schärfste zurück", heißt es in dem Statement. Man werde "alle notwendigen rechtlichen Schritte gegen diese unternehmensschädigende Kampagne ergreifen und insbesondere entsprechende Maßnahmen wegen sämtlicher in Betracht kommender Delikte gegen den VKI und dessen Verantwortliche einbringen".

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