Notierung höher

Tank-Schock: Steigen Spritpreise heute um 15 Cent?

Der Liter Diesel könnte heute um 15 Cent in die Höhe schießen, Superbenzin ebenso. Grund ist die deutlich gestiegene Notierung von Argus, die um 200 Dollar pro Tonne höher liegt als am Vortag.

Am Freitagmittag droht - sogar wegen der Spritpreisbremse - ein absoluter Tankschock an den Zapfsäulen. Grund ist die Referenz auf die Großhandelsnotierung. Diese ist stark gestiegen, laut Argus kostet die Tonne Diesel aktuell $1,604 pro Tonne, das ist mehr als $200 pro Tonne höher als am Vortag.

Wirtschaftsministerium erwartet Anstieg

Aus dem Wirtschaftsministerium heißt es zu oe24, dass heute deshalb ein Anstieg um rund 15 Cent möglich sei. Genau ist diese Zahl aber noch nicht, sie muss erst noch geprüft werden. 

Auf jeden Fall dürfte ein deutlicher Anstieg auf die Österreicher zukommen. Grund der gestiegenen Großhandelsnotierung ist wohl auch die Rede von US-Präsident Donald Trump, der im Iran-Krieg weiter extrem hart vorgehen will und ein "Zurückbomben in die Steinzeit" angedroht hat. Die Öl-Märkte zittern. Kerosin ist laut Argus sogar um 300 Dollar teurer als am Vortag. 

So funktioniert die Spritpreisbremse: So darf erhöht werden

Die Verordnung sieht eine Margenbegrenzung vor. Geregelt werden Diesel und Euro-Super. Verpflichtet sind Verkäufer an Tankstellen (also Produzenten und Inhaber von Steuerlagern und Eigentümer des in Steuerlagern eingelagerten Treibstoffs) und Tankstellenbetreiber, registrierte Empfänger (das sind Tankstellenbetreiber, die den Treibstoff aus einem Steuerlager in einem anderen EU-Mitgliedstaat importieren, sodass die Mineralölsteuer erst in Österreich fällig wird). Autobahntankstellen sind ausgenommen. Auch Tankstellenbetreiber bzw. registrierte Empfänger sind nur umfasst, wenn sie Teil eines vertikal integrierten Konzerns sind, oder der Bezug des Treibstoffes von einem vertikal integrierten Konzern erfolgt und mindestens 30 Tankstellen betrieben werden.

Wenn Notierungen steigen, wird es teurer...

Ausgangspunkt für die Margenbegrenzung ist das Verhältnis von Nettoabgabepreis (Tankstelle, Verkauf an Tankstelle) zu den Großhandelsnotierungen in einem bestimmten Beobachtungszeitraum. Die Differenz zwischen der Notierung am Vortag und dem Abgabepreis muss am 2. April um 5 Cent je Liter netto gesenkt werden. Dies ist die Margenbegrenzung. Wenn in weiterer Folge die Notierungen zum Beispiel um 2 Cent/l steigen, darf der Preis auch um 2 Cent/l angehoben werden. Wenn sie um 2 Cent/l sinken, muss er um 2 Cent/l gesenkt werden.

Preise können von Großhandelsnotierung abweichen wegen Mo-Mi-Freitags-Erhöhung

"So wird eine sich täglich ändernde Preisobergrenze eingeführt. Die Tankstellen und Treibstoffverkäufer an Tankstellen müssen ihre Preise unterhalb der Obergrenze halten. Dies ist die Stabilisierung der gesenkten Marge", erläutert E-Control-Vorstand Michael Strebl "die nicht ganz einfache Systematik". Und er betont in dem Zusammenhang auch, dass die Preise an den Tankstellen nach wie vor unterschiedlich bleiben werden. "Jede Tankstelle kann ihre Preise weiterhin frei, aber nur unterhalb der individuellen Preisobergrenze festlegen. Der Wettbewerb zwischen den Tankstellen soll nämlich weiterhin wirken."

Weiters sei zu beachten, dass aufgrund der Tatsache, dass aktuell Preiserhöhungen nur montags, mittwochs und freitags zulässig sind, leichte Abweichungen als zulässig erachtet werden. Wichtig sei, dass die Vorgaben insgesamt eingehalten und Vorteile im Bezug weitergegeben werden.

Und die Preise bei den Tankstellen werden deshalb auch nicht 1:1 den Großhandelspreisen folgen, so die E-Control. Schließlich folgten die Unternehmen im täglichen Wettbewerb Bewegungen der Konkurrenten und könnten so durchaus unterhalb des Höchstpreises liegen. Dann sei eine niedrigere Großhandelsnotierung am nächsten Tag nicht mit der Verpflichtung einer Preissenkung in gleichem Ausmaß verbunden, zumindest gibt es keine Pflicht dazu. Die individuelle Preisobergrenze dürfe aber nicht überschritten werden. Über den Wettbewerb wirke die Margenbegrenzung indirekt auf alle Tankstellen, auch auf die kleinen, die der Regelung nicht direkt unterworfen sind.

Strafen drohen

Das Verlangen von überhöhten Preisen stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird von den Bezirksverwaltungsbehörden geahndet. Das Strafmaß beträgt höchstens 7.265 Euro für die erste Übertretung und 14.535 Euro im Wiederholungsfall.

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