Teak Holz muss Zeichnungsfrist noch einmal verlängern

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Die börsenotierte oberösterreichische Teak Holz International muss die Zeichnungsfrist für ihre laufende Kapitalerhöhung ein weiteres Mal verlängern. Ursprünglich war die Bezugfrist für die Privatplatzierung bis 15. Juli angesetzt. Dann wurde die Frist bis zum heutigen 5. August erstreckt. Nun soll der Aktienverkauf am 2. September enden.

Anders als bei der letzten Verlängerung, als auch von "noch laufenden Investorengesprächen" die Rede war, begründete das Unternehmen den Schritt am Freitagabend in einer Pflichtveröffentlichung "mit den derzeit noch laufenden Verhandlungen über mögliche Zukäufe von kurz- bis mittelfristig erntbaren Teakholz-Plantagen."

Die Aktien sollen ausschließlich "ausgewählten interessierten Investoren" im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten werden (Mindestzeichnungsbetrag 50.000 Euro).

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