Teak Holz muss Zeichnungsfrist noch einmal verlängern
Anders als bei der letzten Verlängerung, als auch von "noch laufenden Investorengesprächen" die Rede war, begründete das Unternehmen den Schritt am Freitagabend in einer Pflichtveröffentlichung "mit den derzeit noch laufenden Verhandlungen über mögliche Zukäufe von kurz- bis mittelfristig erntbaren Teakholz-Plantagen."
Die Aktien sollen ausschließlich "ausgewählten interessierten Investoren" im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten werden (Mindestzeichnungsbetrag 50.000 Euro).
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