Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat jetzt eine Entscheidung im Streit zwischen Adidas und Nike getroffen.
In einem bedeutenden Rechtsstreit zwischen den Sportartikelherstellern Adidas und Nike entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf in Deutschland, dass nicht jedes Streifenmuster auf Sportkleidung exklusiv Adidas zuzuordnen sei. Nike konnte sich in den meisten Punkten durchsetzen, jedoch nicht in allen.
Adidas unterliegt Nike: Gericht erlaubt teilweise Streifenmuster
Im Rechtsstreit mit dem US-Sportartikelhersteller Nike musste Adidas in großen Teilen eine Niederlage hinnehmen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte, dass nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen zu untersagen sei. Es sei unbestritten, dass Adidas seine Sportkleidung mit drei seitlich angebrachten, vertikal verlaufenden und gleichbreiten Längsstreifen kennzeichne.
"Dies führe aber nicht dazu, dass jedes seitlich angebrachte Streifenmuster, unabhängig von seiner konkreten Ausgestaltung und der sonstigen Gestaltung des Kleidungsstücks, der Adidas AG zugeordnet werde", erklärte das Gericht. Auch andere Bekleidungshersteller verwendeten Streifenmuster als dekoratives Element. "Deshalb müssten bei der Prüfung sowohl die konkrete Streifengestaltung als auch die weiteren Zeichen auf den angegriffenen Hosen berücksichtigt werden."
Streit um fünf Sporthosen
Der Rechtsstreit drehte sich um fünf Sporthosen mit seitlichen Streifen, die Nike in Deutschland verkaufen wollte. Bei einer der Hosen gaben die Richter Adidas recht. Demnach seien die auf der Hose angebrachten drei Streifen der Drei-Streifen-Kennzeichnung von Adidas so ähnlich, dass sie nicht nur als dekoratives Element, sondern als Produktkennzeichen aufgefasst würden.
Bei den vier anderen Hosen unterschieden sich die Streifen aber so stark vom Adidas-Logo, dass es nicht zu einer Verwechslung komme. Das Landgericht Düsseldorf hatte in der ersten Instanz noch den Verkauf der fünf Hosen in Deutschland untersagt. Nike hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.
Vergangenheit zwischen Nike und Adidas
Es ist nicht das erste Mal, dass sich die beiden Unternehmen wegen ihrer Markenrechte vor Gericht streiten. 2005 hatte ein Gericht Nike den Verkauf von Schuhen mit zwei Streifen untersagt, weil diese dem Adidas-Logo zu ähnlich waren.