Entschädigung

AUA-Streik vor Ostern: Das müssen Passagiere wissen

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Rückerstattung, Entschädigung, alternative Beförderung – was der geplante Streik der AUA von Gründonnerstag-Mitternacht bis Karfreitag-Mittag für betroffene Fluggäste bedeutet.

430 Flüge mit 52.000 Passagieren könnten bei der AUA kurz vor Ostern ausfallen. Nachdem man sich im KV-Streit weiterhin nicht einigen konnte, hat die Gewerkschaft des Bodenpersonals den Streik beschlossen. Nur durch ein besseres Angebot der Airline kann dieser noch verhindert werden.

Passagiere haben die Wahl

Bei Flugstreichungen, wie sie bei der AUA wegen des möglichen Streiks am Donnerstag und Freitag drohen, handelt es sich um Annullierungen. Fluggäste haben dann laut der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) die Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises, Rückflug zum ersten Abflugort zum ehestmöglichen Zeitpunkt oder alternativer Beförderung zur Destination unter vergleichbaren Bedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Auch monetäre Entschädigungen sind möglich.

Möglich wäre auch noch eine alternative Beförderung zum Ziel unter vergleichbaren Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze. Die apf empfiehlt auf ihrer Homepage betroffenen Passagieren, denen keine alternative Beförderung proaktiv angeboten wird, unbedingt im ersten Schritt die Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen, bevor eigenständig Buchungen getätigt werden. So hat die Fluglinie dann sicher die Kontaktdaten und kann umgekehrt besser informieren.

Rechnungen und Belege aufbewahren

Müsste letztlich tatsächlich selbst eine alternative Beförderung organisiert und bezahlt werden, empfiehlt die apf, unbedingt Rechnungen und Belege aufzubewahren und die Kosten möglichst gering zu halten. Das gilt auch, wenn eine Übernachtung nötig werden sollte.

Nun ist der mögliche Streik für Passagiere und die AUA Tage im Voraus bekannt. Auf die Frage im Ö1-"Mittagsjournal" vom Samstag, ob man davon ausgehen könne, dass Austrian das nun alles bewältigen könne, sagte Robert Kogler von der apf: "Das ist ein bisschen schwierig für uns zu beurteilen." Man solle sich an die AUA wenden. Wenn man sechs Wochen lang nichts höre, oder nicht damit zufrieden sei, was man höre, dann solle man sich an die apf wenden.

Bis zu 600 Euro Entschädigung

Unabhängig von welcher der oben genannten Optionen man sich als von Annullierungen betroffener Passagier oder Passagierin entscheide, stehe einem womöglich auch eine Ausgleichszahlung, eine Entschädigung zu, so Kogler. Diese belaufe sich auf 250 bis 600 Euro pro Flug und pro Person. Grundsätzlich sei die Fluglinie zuständig, sich um die Fluggäste zu kümmern, wenn es Annullierungen gibt.

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