VW-Skandal

US-Abgasklage: Schwere Vorwürfe gegen Bosch

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Zulieferer sei an der Entwicklung der Betrugssoftware beteiligt gewesen.

Im US-Rechtsstreit um den Abgas-Skandal bei Volkswagen kommt der mitangeklagte Zulieferer Bosch immer mehr unter Druck. Nach Recherchen der deutschen Sender NDR und WDR und der "Süddeutschen Zeitung" gibt es Hinweise auf eine massive Verwicklung in die Abgasaffäre.

Betrugssoftware mitentwickelt

Bosch-Ingenieure hätten die Betrugssoftware jahrelang mitentwickelt. Dabei sei dem Zulieferer klar gewesen, dass eine derartige Abschaltvorrichtung verboten sei. NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung" beziehen sich dabei auf bisher geschwärzte Teile der US-Klageschrift von VW-Kunden gegen Bosch, die nun freigegeben sind.

Bestandteil der Klage ist demnach auch ein Brief vom Juni 2008. Darin habe Bosch vom VW-Konzern gefordert, ihn von einer Haftung freizustellen. Denn die "geforderte Weiterentwicklung" der Motorsteuerung werde dazu führen, "dass Daten möglicherweise als defeat device (Betrugssoftware) eingesetzt werden". Bosch weise in dem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass die Verwendung einer solchen Funktion in den USA verboten sei und warne, dass die damit ausgestatteten Fahrzeuge ihre Betriebserlaubnis verlieren könnten.

Anwälte erweiterten Klage

Die Anwälte, die geschädigte Dieselbesitzer in den USA vertreten, hatten ihre Klage gegen den Zulieferer erst Mitte August erweitert. Sie werfen Bosch vor, über mehr als zehn Jahre eine aktive Rolle bei der Entwicklung einer an VW gelieferten Software gespielt zu haben, mit der bei Abgastests getrickst worden sein soll. Unkenntnis über den Betrug sei auszuschließen. Bosch wollte sich unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu den Vorwürfen äußern.

Mittlerweile hat sich VW mit den US-Klägern - dazu zählen Fahrzeugbesitzer sowie Autohändler, US-Behörden und Generalstaatsanwälte - beim größten Teil der betroffenen Wagen auf einen Vergleich in Höhe von bis zu 15,3 Milliarden US-Dollar (derzeit 13,5 Mrd. Euro) geeinigt. Bosch ist Beklagter in dem gleichen Verfahren, hat aber bisher kein Schuldgeständnis abgegeben und sich nicht an dem außergerichtlichen Kompromiss beteiligt.

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