US-Klage gegen Siemens wegen Bestechung vom Tisch

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Siemens hat in den USA einen juristischen Erfolg erzielt. Ein US-Bezirksgericht in New York wies am Montag eine Klage gegen den Münchner Konzern wegen Bestechung in China ab.

Dort und in Nordkorea soll Siemens der Klage zufolge routinemäßig überteuerte Angebote an Krankenhäuser für Medizintechnik-Geräte abgegeben haben. Diese seien dann zu einem niedrigeren Preis an Zwischenhändler verkauft worden, aus der Differenz zum Angebotspreis sei dann Schmiergeld an Verantwortliche in den Krankenhäusern geflossen.

Pikant ist, dass die Vorwürfe von einem Insider erhoben wurden: Der in Taiwan lebende Meng Lin Liu hat früher für die betroffene Gesundheitssparte von Siemens in China gearbeitet. Er wollte den Konzern für dessen Verhalten in Asien in den USA verklagen und hoffte dabei auf eine Klausel im sogenannten Dodd-Frank-Gesetz, das Informanten schützt.

Doch nun entschied Richter William Pauley in Manhattan, dass die Informantenschutz-Klausel aus dem Reformgesetz von 2010 nur für die USA anwendbar sei, nicht aber für Aktivitäten im Ausland wie eben Asien. Liu hatte erstmals im Oktober 2009 Vorwürfe gegen Siemens erhoben und wurde im März 2011 entlassen. Liu hält die Kündigung für rechtswidrig nach dem Dodd-Frank-Gesetz. Der Richter sah dies anders.

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Für Siemens dürfte die Entscheidung die Wahrscheinlichkeit für Klagen in den USA wegen Korruptionsvorwürfen in Asien deutlich verringern. Die Vorwürfe sind nicht neu. Bereits im Jahr 2008 hatte Siemens auf eine 1,6 Mrd. Dollar (aktuell 1,2 Mrd. Euro) schwere Vereinbarung mit den amerikanischen und deutschen Behörden getroffen, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

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