Buwog-Causa

Verfahren eingeleitet: Geht Grasser baden?

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Die Staatsanwaltschaft hat gegen KHG nun formell ein Verfahren wegen Untreueverdachts eingeleitet. Grasser weist alle Vorwürfe zurück.

Wieder Wirbel um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wegen der Buwog-Privatisierung. Jetzt wurde formell ein Strafverfahren gegen Grasser wegen des Verdachts auf Untreue eingeleitet, berichtet profil. Konkret geht es hier um die 2002 erfolgte Auswahl der Investmentbank für den Buwog-Verkauf.

Klagen gegen Moser


Wie Am Sonntag bekannt wurde, verklagt Grasser die Grünabgeordnete Gabriela Moser wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung. Begründet wird dies mit der Aussage Mosers, Grasser habe "konspirative Gespräche geführt, die eine illegale Einflussnahme auf das Buwog-Verfahren zum Ziel hatten". Durch den Verkauf an ein Konsortium um die Immofinanz sei der Republik damals "bis zu 1 Mrd. Euro entgangen", erklärt Moser.

Verdacht: KHG beeinflusste Auswahl der Investmentbank

Die Staatsanwaltschaft wirft KHG vor, als Finanzminister nicht den Best- und Billigstbieter CA-IB beauftragt zu haben. Der Zuschlag ging vielmehr an Lehman Brothers, angeblicher Wunschkandidat Grassers. Für Lehman war KHG-Freund Karlheinz Muhr tätig. Grasser habe seine Finanzminister-Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, „wissentlich missbraucht“ und damit die Republik finanziell geschädigt, zitiert profil einen Schriftsatz der Staatsanwaltschaft. Grasser sei „verdächtig, das Verbrechen der Untreue (…) begangen zu haben“. Darauf stehen bis zu 10 Jahre Haft.

Lesen Sie hier: Wie Grassers Freunde vom Buwog-Deal profitieren.

Grasser weist die Vorwürfe zurück. „Alles war völlig transparent.“ Die Untreue-Ermittlungen gegen ihn seien im Übrigen „absolut nichts Neues“: „Das läuft seit neun Monaten.“

ÖSTERREICH: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sie jetzt wegen Untreue …

Karl-Heinz Grasser: Das ist doch absolut nichts Neues, Frau Sellner. Dieses Verfahren läuft seit neun Monaten, es geht immer um die gleichen haltlosen Vorwürfe.

ÖSTERREICH: Sie hätten als Finanzminister Ihre Befugnisse missbraucht und die Republik geschädigt …

Grasser: Die Geschichte wird in immer neuer Verpackung ständig aufgekocht und bewusst instrumentalisiert, um eine Rufmordkampagne und Hetzjagd gegen mich zu fahren.

ÖSTERREICH: Aber die staatsanwaltlichen Ermittlungen sind doch unbestritten?

Grasser: Ja, aber dass das jetzt wieder hochkommt, hat doch einen anderen Hintergrund. Ich führe einen Prozess gegen meinen ehemaligen Mitarbeiter Ramprecht wegen übler Nachrede – wegen dessen Behauptungen im „profil“, ich hätte Einfluss auf die Auswahl der Investmentbank für die Buwog-Privatisierung genommen. Kommenden Donnerstag ist Gerichtstermin – auch „profil“ sitzt auf der Anklagebank.

ÖSTERREICH: Am Donnerstag könnte der Richter auch die Öffnung Ihrer Konten beantragen …

Grasser: Kein Problem. Ich habe nichts zu verbergen. Inhaltlich bin ich sowieso völlig entspannt, ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen. Seit Monaten poche ich schon darauf, dass ich endlich einvernommen werde.

Den Vorwurf, Grasser habe die Auswahl der Investmentbank beeinflusst, hatte sein Ex-Mitarbeiter Michael Ramprecht im Herbst 2009 im profil erhoben. Fakt ist, dass in der Sitzung der Bewertungskommission am 5. September laut Aktenvermerk von einem „Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen CA-IB und Lehman“ die Rede ist. Ramprecht schlug „Rücksprache mit dem Minister“ vor. Tags drauf waren sechs von neun Kommissionsmitgliedern für Lehman. Ramprecht sagt, Ex-Buwog-Aufsichtsratschef und Grasser-Intimus Ernst Karl Plech habe ihm zu verstehen gegeben: „Der Minister will Lehman.“ Grasser klagte Ramprecht daraufhin wegen übler Nachrede. Aus dem Sitzungsprotokoll sei klar ersichtlich, dass die Entscheidung für Lehman auf Basis eines transparenten Bewertungsverfahrens gefallen sei. Mit Plech habe er nie über das Thema gesprochen.

Gegen Ramprecht und Plech wurde im Übrigen auch ein Verfahren wegen Untreueverdachts eingeleitet. Nächster Prozesstermin im Prozess Grasser gegen Ramprecht ist am Donnerstag. Dann dürfte der Richter auch über den Antrag von Ramprecht-Anwalt Michael Pilz auf Öffnung der Grasser-Konten entscheiden. Pilz will so klären, ob KHG Provisionszahlungen aus dem Buwog-Verkauf erhielt. Sollten die Konten geöffnet werden, sieht KHG auch das gelassen: „Ich habe nichts zu verbergen.“

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