Tschechiens Höchstgericht billigt Lissabon-Vertrag

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Der tschechische Verfassungsgerichtshof in Brno (Brünn) hat die Klage der Gruppe von EU-kritischen Senatoren gegen den EU-Reformvertrag abgewiesen. Dies teilte der Chef des Verfassungsgerichtshofes Pavel Rychetsky am 3. November mit.

Damit der EU-Reformvertrag in Kraft treten kann, fehlt nur noch die Ratifizierung durch den tschechischen Präsidenten Vaclav Klaus. Er lehnte das Abkommen bisher grundsätzlich ab, will aber nach Zugeständnissen aus Brüssel unterschreiben, da das Gericht keine Einwände geäußert hat. Dann könnte der Lissabon-Vertrag nach jahrelanger Zitterpartie zum 1. Dezember EU-weit in Kraft treten. Tschechien ist das letzte der 27 EU-Länder, das den Vertrag noch nicht ratifiziert hat.

Der Lissabon-Vertrag stehe "nicht im Widerspruch zu der Verfassung der Tschechischen Republik", erklärte Rychetsky gleich nach der Eröffnung der öffentlichen Sitzung des Verfassungsgerichtshofes. Wann Klaus den Lissabon-Vertrag unterzeichnen wird, ist zunächst nicht bekannt. Der tschechische Premier Jan Fischer hatte früher erklärt, er gehe davon aus, dass der EU-Reformvertrag bis Ende des Jahres in Kraft treten werde.

Kritiker geben nicht auf

Die Kritiker des EU-Reformvertrages in Tschechien wollen trotz des Verdiktes des Verfassungsgerichtshofes in ihrem Kampf gegen das Dokument jedoch nicht aufgeben. Jiri Oberfalzer, Leiter der Beschwerdeführer und Senator der konservativen Demokratischen Bürgerpartei (ODS), erklärte, man wolle sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR/ECHR) in Straßburg wenden.

Dort wolle man nicht das Dokument selbst, sondern die Prozedur beim Verfassungsgerichtshof anfechten. Das Recht auf einen fairen Prozess sei verletzt worden, indem der Verfassungsgerichtshof sich mit dem Prüfantrag vorrangig befasst habe, so Oberfalzer.

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