Coronavirus

Ab Juli darf wieder geheiratet werden

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Kurz verspricht: "Mit 1. Juli kann geheiratet und gefeiert werden"  

Die Bundesregierung hat am Freitag nach Gesprächen mit den Ländern weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen bekannt gegeben. Dies erfolgt in zwei Schritten im Drei-Wochen-Abstand, und zwar per 10. Juni und 1. Juli.  

Im zweiten Schritt sollen dann weitgehende Freigaben kommen. "Mit 1. Juli kann geheiratet und gefeiert werden", versprach Kurz, auch Geburtstagsfeste und Großveranstaltungen sollen dann möglich sein. Die 3-G-Regel - getestet, genesen, geimpft - soll als Grundvoraussetzung aber aufrecht bleiben. Die Maskenpflicht werde man reduzieren, im öffentlichen Personenverkehr und Teilen des Handels soll sie aber bleiben.
 

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