Bundesländer handhaben Möglichkeit nach Ende der Quarantäne in Krankenhäusern und Kindergärten sehr unterschiedlich
Seit dem Ende der Quarantäne ist es auch möglich, dass Mitarbeiter, die symptomlos mit Corona infiziert sind, normal in der Arbeit erscheinen müssen. Ob Corona-Positive in sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern oder Kindergärten tatsächlich im Einsatz sind, kommt darauf an, wo man wohnt - denn die Bundesländer handhaben die neuen Möglichkeiten sehr unterschiedlich, ergab ein APA-Rundruf. Was die Schulen betrifft, warten die meisten auf eine Vorgabe des Bildungsministeriums.
In WIEN kommen nach dem Quarantäne-Ende mit Anfang August keine positiv getesteten Mitarbeiter in den städtischen Spitälern, Pflegeeinrichtungen und Kindergärten bzw. Landeslehrer an den Schulen (Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnischen Schulen) zum Einsatz, wenn sie dabei auf Patienten oder Kinder treffen würden. Eingesetzt werden können Corona-Infizierte ohne Symptome laut Stadt Wien nur in Bereichen ohne Kundenkontakt, also für Telefonauskünfte oder Online-Auftragsbearbeitung - mit permanenter Maskenpflicht oder im Homeoffice.
Das BURGENLAND hat bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelung angekündigt, dass Mitarbeiter, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, im landesnahen Bereich zu Hause bleiben müssen. Symptomlose können, wenn möglich, Homeoffice machen, dürfen aber nicht persönlich zum Dienst erscheinen. Betroffen sind neben Landesbediensteten auch Landeslehrer, Mitarbeiter der KRAGES-Spitäler und Pflegeheime. Kindergärtnerinnen sind bei den Gemeinden angestellt, für sie müsste die jeweilige Gemeinde Regelungen ausgeben.
In NIEDERÖSTERREICHs Landeskliniken werden symptomlose, mit Corona infizierte Mitarbeiter hingegen eingesetzt, wie die Landesgesundheitsagentur (LGA) mitteilte. Für sie besteht Maskenpflicht. Außerdem gelten Ausnahmen in Bereichen mit immunsupprimierten Patienten wie in der Onkologie, im Umgang mit Transplantierten, auf Intensivstationen sowie auf der Neonatologie - in den genannten Bereichen dürfen Corona-positive Beschäftigte nicht arbeiten, in diesem Fall sind laut LGA andere Einsatzmöglichkeiten zu suchen.
Ob in den - derzeit noch wegen der Sommerferien geschlossenen - Schulen in Niederösterreich bald Corona-positive Lehrer stehen, ist noch offen: Derzeit würden entsprechende Regelungen in enger Abstimmung mit dem Bildungsministerium ausgearbeitet, "sie werden zeitgerecht vor dem Schulstart kommuniziert werden", hieß es aus der Bildungsdirektion für Niederösterreich auf Anfrage. Was die Kindergärten angeht, werde an der Umsetzung in der praktischen Organisation gearbeitet, hieß es im Landhaus. Aktuell bestehe bei den niederösterreichischen Einrichtungen die gesetzliche Schließzeit (4. bis 6. Ferienwoche, Anm.).
In OBERÖSTERREICH soll - zumindest im Normalfall - wiederum kein infiziertes Spitalspersonal Dienst tun. In den Häusern der Gesundheitsholding des Landes und im Ordensklinikum gilt: Grundsätzlich dürfen positiv getestete Beschäftigte ihren Arbeitsplatz nicht betreten. Wer Symptome hat, für den gilt die Krankenstandsregelung. Symptomfreie Mitarbeiter, bei denen dies möglich ist, sollen ins Homeoffice wechseln, der Rest wird im Rahmen von Sonderurlaub freigestellt. Ausnahmen sind aber dann möglich, wenn die Kollegiale Führung eines Klinikums eine Versorgungskrise sieht. Im Schul- und Kindergartenbereich will man erst eine Vorgabe des Bundes abwarten, hieß es vom Krisenstab.
In den SALZBURGer Landeskliniken (SALK) müssen infizierte Mitarbeiter ohne Symptome seit 1. August mit FFP2-Maske regulär zum Dienst erscheinen. Mitarbeiter, die normalerweise Kontakt zu Patienten haben, werden dabei aber so eingesetzt, dass es für die Dauer der Verkehrsbeschränkung keinen Kontakt gibt. Sind keine patientenfernen Tätigkeiten oder Homeoffice möglich, erfolgt eine Freistellung vom Dienst.
In den Krabbelstuben und Kindergärten obliegt die endgültige Entscheidung den jeweiligen Trägern, davon gibt es in Salzburg mehr als 190 verschiedene. "Jeder einzelne Träger kann nachschärfen, wenn er das möchte", sagte eine Sprecherin von Landesrätin Andrea Klambauer (NEOS). Beim Kindergarten des Landes in der Stadt Salzburg überlege man das noch. Im Pflichtschulbereich stelle sich die Frage erst mit Ende der Ferien, hieß es aus dem Büro von Landesrätin Daniela Gutschi (ÖVP). "Wir werden das noch mit Experten beraten und diskutieren." Grundsätzliches Ziel sei aber eine bundeseinheitliche Lösung.
In der STEIERMARK werden Kinder in den Kindergärten und Krippen auch von Covid-infizierten, symptomlosen Pädagoginnen und Pädagogen betreut - mit Schutzmaske. In den Krankenhäusern der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) dagegen wird derzeit auf den Einsatz von Corona-positiven Mitarbeitern verzichtet. In den steirischen Schulen scheint es derzeit noch keine Klarheit über die Thematik zu geben. Bis Ende August, wenn die sogenannte Sommerschule startet, sollte aber der dann herrschenden Infektionslage entsprechend eine Regelung feststehen, hieß es aus der Bildungsdirektion Steiermark. Es sei derzeit nicht abschätzbar, wie die Lage Ende August aussehen werde.
Was die Schulen in KÄRNTEN angeht, wartet man auch auf das Konzept des Bildungsministeriums. Grundsätzlich sei es so, dass dann auch die Kindergärten an das Schulkonzept angepasst werden - so weit das mit kleineren Kindern eben möglich ist. Für Kinderbetreuungseinrichtungen, die über den Sommer geöffnet sind, gibt es keine für Kärnten spezifischen Vorgaben: "Da gibt es Regelungen zwischen den einzelnen Arbeitgebern und Arbeitnehmern."
Für Mitarbeiter in den Kärntner Krankenhäusern gilt: Wer Corona-positiv ist, arbeitet nicht am Patienten. Symptomfreie Infizierte könnten allerdings im patientenfernen Bereich oder im Homeoffice arbeiten. Das entscheide aber der Arbeitgeber, sagte Gerd Kurath vom Landespressedienst auf APA-Anfrage. Zum Einsatz kommen die Mitarbeiter, wenn das als notwendig empfunden wird, also etwa wegen Personalmangels dringender Bedarf gegeben ist.
Noch vieles offen ist in TIROL: In den tirol kliniken ist vorerst noch nicht festgelegt worden, wie man mit infizierten Mitarbeitern umgehen will. Grundsätzlich wurde die Möglichkeit begrüßt, immerhin gebe es den Krankenhäusern "Flexibilität" zurück. Ein Kliniksprecher betonte aber, dass Corona-positive Mitarbeiter bestimmt nicht in Abteilungen arbeiten werden, in denen etwa immunsupprimierte Patienten betreut werden. Am Donnerstag soll die weitere Vorgehensweise besprochen werden, hieß es. In den Bildungseinrichtungen dürften jedoch ab Herbst auch infizierte Lehrerinnen und Lehrer in den Klassen stehen. Es gebe "keine Bestrebungen, hier weitere Maßnahmen zu treffen", die von jenen des Bundes abweichen würden, hieß es vom Land Tirol zu Schulen und Kindergärten.
In VORARLBERGs Krankenhäusern kommen vorerst keine Corona-infizierten Personen zum Einsatz. Aufgrund der aktuellen Infektionslage - und des damit verbundenen geringen Personalsausfalls - werden positiv getestete Mitarbeiter an den Vorarlberger Landeskrankenhäusern derzeit nicht eingesetzt, so Gerald Fleisch, Geschäftsführer der Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsgesellschaft. Sollte bei einer Verschärfung der Infektionslage die Versorgung von Patienten aufgrund massiven Personalsausfalls gefährdet sein, behalte man sich aber vor, arbeitsfähige Mitarbeiter mit besonderen Schutzmaßnahmen einzusetzen. An den Schulen können im Herbst Corona-infizierte Lehrer unterrichten, wenn sie sich nicht krank fühlen. Sie müssen eine Maske tragen.