Das Gesundheitsministerium präzisierte die neueste Corona-Verordnung.
Wer in der Nachtgastronomie oder bei Großveranstaltungen mit mehr als 250 Teilnehmern arbeitet, sollte zwar wie die Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen geimpft oder genesen sein (2G). Sollte der 2G-Nachweis nicht möglich sein, kann aber auch mit einem PCR-Test gearbeitet werden - dann muss aber - bei Kundenkontakt - auch eine FFP2-Maske getragen werden, präzisierte das Gesundheitsministerium die 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung.
Im Gesundheits- und Pflegebereich müssen geimpfte und genesene Beschäftigte trotzdem einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
2,5G-Regel in Oberösterreich
An allen anderen Arbeitsorten gelte die 3G-Regel, außer in Oberösterreich. Dort müssen nach der oberösterreichischen Verordnung Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber im Gastgewerbe, in Beherbergungsbetrieben, in Freizeit und Kultureinrichtungen, bei Zusammenkünften mit mehr als 25 Teilnehmern und bei der Erbringung von körpernahen Dienstleistungen einen 2,5G-Nachweis erbringen - Sie müssen also einen PCR-Test und nicht nur einen Antigentest vorweisen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind, heißt es in einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums.
Unabhängig davon, dass die Beschäftigten mit einem negativen Test arbeiten dürfen, müssen Kunden in Lokalen, Hotels, Kinos, Theater, Konzerten, beim Friseur, der Fußpflege, im Fitnessstudio oder bei Sportveranstaltungen aber auch beim Spitalsbesuch geimpft oder genesen sein, für sie reicht ein Test nicht.