E-Government

Amtswege ab 2010 per Handy möglich

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Im Europavergleich ist Österreich bei E-Government-Anwendungen Spitzenreiter.

Österreich hat laut einer europaweiten Vergleichsstudie seinen Spitzenplatz im E-Government verteidigt und plant für 2010 eine Neuerung: Künftig soll es möglich sein, Amtswege per Handy zu erledigen. Bürgerkarte und entsprechende Kartenlesegeräte sind dann für die elektronische Signatur nicht mehr notwendig. Präsentiert wurde dies bei einer derzeit in Malmö (Schweden) stattfindenden E-Government-Ministerkonferenz.

Dienst soll E-Government forcieren
Im Bundeskanzleramt erwartet man, dass dies den elektronisch abgewickelten Amtswegen einen starken Schub verleihen wird. Derzeit nutzen einige 100.000 Österreicher die Bürgerkartenfunktion von E-Card, Studentenausweis oder Bankomatkarte. Gänzlich online unterwegs sind bereits Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater, erklärte Christian Rupp, Sprecher der Plattform "Digitales Österreich" am Donnerstag gegenüber der APA.

Österreich ist laut Rupp das erste Land, das - mit EU-Unterstützung - jetzt eine Lösung für das Mobiltelefon entwickelt hat. Sie soll künftig unabhängig vom jeweiligen Handyprovider zur Verfügung stehen und kann auch in andere Länder exportiert werden.

Österreich führt Ranking an
Anlässlich der Ministertagung in Malmö - Österreich ist dort durch seinen "Chief Information Officer" Reinhard Posch vertreten - wurde eine Benchmark-Studie präsentiert, bei der Österreich wie in den Jahren zuvor unter 31 europäischen Ländern (EU-27 sowie Kroatien Island, Schweiz und Norwegen) ganz vorne liegt. Bei den 20 untersuchten Services (von der Steuerangelegenheiten über die Reisepass-Ausstellung bis zur Autoanmeldung) erreicht Österreich den Bestwert von 100 Prozent.

Erstmals haben auch Malta, Portugal und das Vereinigte Königreich zu diesem Spitzenergebnis aufgeschlossen. Kleine Abstriche für Österreich gibt es laut Studie bei der Nutzung von E-Government, was mit der generellen Internet-Verbreitung und dem Zugang zu Breitbandanschlüssen zurückgeführt wird.

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