Abmahn-Welle

Porno-Abzocke: Gericht kippt Beschlüsse

Teilen

Daten der Redtube-Nutzer hätten nicht herausgegeben werden dürfen.

Wende im Fall der Abmahnwelle gegen User des Internet-Portals redtube.com. Das Kölner Landgericht gab nun Beschwerden von Anschlussinhabern statt und erklärte, dass die Herausgabe von Namen und Anschriften der Nutzer nicht beschlossen hätte werden dürfen, berichtet das Magazin Spiegel. Damit haben die Richter einer ursprünglichen Entscheidung des Landgerichts widersprochen.

Wer Porno-Streams ansehe, verletze nicht in relevantem Maß das Urheberrecht, entschied das Gericht diesmal. Damit dürfte die Konstruktion des Redtube-Falls in sich zusammenbrechen. Denn im Antrag der "The Archive AG" sei von Downloads die Rede gewesen. Es habe sich aber nur um den Abruf von Videos einer Streaming-Plattform gehandelt. Auch sei unklar, wie "The Archive AG" an die IP-Adressen der Nutzer gekommen sei - damit sei auch die rechtliche Zulässigkeit dieser Software nicht geklärt. Das Gericht deutete auch an, dass es ein Beweisverwertungsverbot für die zu Unrecht erhaltenen Adressdaten geben könnte. Damit könnten die Abmahner in einem Gerichtsverfahren die IP-Adressen nicht als Beweis einbringen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, "The Archive AG" kann noch Beschwerde einlegen.

Die Regensburger Kanzlei U+C hatte für ihre Mandantin "The Archive AG" mehr als 10.000 User, die sich pornographische Filme auf Redtube angeschaut haben sollen, abgemahnt. Die betroffenen Nutzer sollten 250 Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben.
 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten
OE24 Logo