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Nach Ausraster:

Jetzt drohen Ernst August drei Jahre Haft

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Staatsanwaltschaft bestätigt, dass am Landesgericht Wels Anklage gegen Ernst August von Hannover erhoben wurde.

Wie oe24 bereits am 23. Dezember berichtete, wurde nach den Ausrastern von Ernst August von Hannover (66) Anklage gegen ihn erhoben. Die Staatsanwaltschaft Wels bestätigte, dass gegen den Adeligen wegen einer Reihe von Straftaten Strafantrag beim Landesgericht Wels gestellt wurde. Das Ermittlungsverfahren wurde nun abgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Ernst August von Hannover unter anderem vor, dass er "Polizeibeamte mit Gewalt und durch gefährliche Drohung an verschiedenen Amtshandlungen" gehindert haben soll. Dabei sollen Polizisten auch körperlich verletzt worden sein. Ende Juli habe es schließlich eine gefährliche Drohung mit einem Baseballschläger gegen einen Polizisten gegeben.

Vorwurf: Nötigungsversuch

Außerdem soll Ernst August von Hannover Anfang September die Scheibe eines Fensters eines Wohnhauses der Herzog-von-Cumberland-Stiftung beschädigt und ein Ehepaar samt dessen Tochter "durch gefährliche Drohung zum Verlassen des von ihnen bewohnten Gebäudes zu nötigen versucht" haben.
 
Die Straftaten seien laut Staatsanwaltschaft "im Zustand voller Berauschung" begangen und die Strafdrohung soll bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe liegen.
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