Schlagerstar

"Will mit dir sterben" – Freispruch für Stalker von Natalie Holzner

Teilen

"Wir zwei für immer", lautet ein aktueller Song von Natalie Holzner, den sich ein Verehrer etwas zu sehr zu Herzen nahm.

Fast ein Jahr lang wurde die Schlagersängerin von einem 49-jährigen Stalker verfolgt. Der Mann, der im Servicebereich tätig ist, bombardierte die 31-Jährige ein ganzes Jahr lang beinahe täglich mit bis zu 50 Nachrichten auf ihren Social-Media-Account. "Guten Morgen, Schatz" war da noch die harmloseste Botschaft – der Stalker schrieb ihr auch weniger freundliches wie "Ich will mit dir sterben".

Noch gruseliger: Bei einem Konzert schenkte er ihr eine Partnertasse – die andere behielt der Mann für sich – sowie einen Peilsender. Als Holzner das Geschenk zu Hause fand und die zahlreichen Nachrichten las, erstattete sie Anzeige.

Am Montag gab sich der Mann vor Gericht in Graz unbedacht: Er habe den Sender auch mit einem Herz gravieren lassen und sie damit nicht orten wollen. Der 49-Jährige sprach lediglich von einem "übertriebenen Fangeschenk mit großem Verwendungszweck".

 

 

"Sie hat mir zuerst geschrieben"

Auf die Frage von Richterin Kornelia Philipp, ob sich der Angeklagte in die Sängerin verschaut habe, antwortete dieser beschwichtigend: "Ich würde sagen, es war eine übertriebene Fanliebe. Ich bin mit ihr ja nur in Kontakt getreten, weil sie mir zuerst geschrieben hat", erklärte der Steirer.

Tatsächlich könnte das der Fall gewesen sein, räumte Holzner ein. Jedoch liege das daran, dass an jeden Follower automatisch ein "Danke, dass du mir folgst" verschickt werde. Ihre Social-Media-Seite werde nicht von ihr persönlich, sondern von ihrem Management betreut.

Glücklicher Freispruch

Ein feiner Unterschied, der den Mann schlussendlich vor einem Schuldspruch wegen Stalking bewahrte. Weil Holzner seine Nachrichten erst im Nachhinein zu lesen bekam, wurde sie rein rechtlich gesehen auch nicht über einen längeren Zeitraum verfolgt. Auch dass er den Tracker aktivierte habe, konnte nicht bewiesen werden. Der Steirer wurde freigesprochen.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.