Verbrechen war 1 Cent zu wenig, um die höhere Strafdrohung zu bekommen.
Von einem Teil der Anklage betreffend eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von rund 360.000 Euro für die Anmietung eines Hauses auf der Innsbrucker Hungerburg an die RB Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG als Eigentümerin der Villa wurde der 48-Jährige hingegen freigesprochen.
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300.000 Euro - die Grenze
Der zweite Teil bezog sich auf eine Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter. Hier wurde der Unternehmer schuldig gesprochen. Statt bis zu zehn Jahren drohen Benko jetzt aber höchstens 5 Jahre Haft, da er den Betrag von 300.000 Euro um einen einzigen Cent (!) nicht überschritten hat.
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Anwalt: "Strafe sehr hoch"
Denn der Gesetzgeber habe bei den 300.000 Euro die Grenze eingezogen - so sein Anwalt gegenüber der Presse. Seiner Ansicht nach sei "die Strafe sehr hoch".
Urteilsbegründung
Da der Signa-Gründer in einem der beiden Punkte freigesprochen wurde, änderte sich die Schadenshöhe und damit auch die Strafdrohung. Sie liegt bei einem Schaden bis inklusive 300.000 Euro bei sechs Monaten bis fünf Jahren Haft. Daher ist aus Sicht des Gerichts eine unbedingte Strafe von 24 Monaten angemessen.
Benko selbst hat die Vorwürfe bestritten und tut das nach wie vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.