Regierung will Asylrecht verschärfen

Abschiebe-Skandal um Asyl-Mord

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Heftiger Politstreit nach Ermordung eines Vorarlberger Beamten durch einen Asylwerber.

Wien/Dornbirn. Der Mord an dem 49-jährigen Beamten Alexander A. sorgt auch am Freitag für heftige politische Debatten. Es geht um die Frage: Wer war schuld, dass der mutmaßliche Mörder Soner Ö., ein in Vorarlberg geborener türkischstämmiger Kurde, überhaupt auf freiem Fuß war? Wie ÖSTERREICH berichtete, war Ö. 2009 wegen mehrerer Straftaten ausgewiesen worden – aber im Jänner wieder nach Österreich zurückgekehrt.

 

Kickl: Wort Asyl macht Kriminelle unangreifbar

Innenminister Herbert Kickl macht das EU-Recht beziehungsweise die Flüchtlingskonventionen verantwortlich. Sobald ein Fremder Asyl sage, müsse ein Verfahren begonnen werden – und der Asylwerber sei für die Behörden de facto unangreifbar: „Asyl ist da ein Zauberwort“, so Kickl zu ÖSTERREICH.

 

Edtstadler: Innenminister hat unsere Unterstützung

Unterstützung. Und auch die ÖVP sieht das so: Staatssekretärin Karoline Edtstadler – sie war am Freitag selbst in Vorarlberg – fordert ebenfalls eine Änderung der EU-Regeln – allerdings innerhalb der Grenzen der Flüchtlingskonvention. „Wir müssen da jeden Spielraum ausnutzen“, so die ÖVP-Politikerin, die im Sommer nach Brüssel ins EU-Parlament wechseln will. Kickl habe die Unterstützung der gesamten Regierung – auch der ÖVP.

SPÖ sieht Schuld bei Kickl. Die SPÖ sieht das völlig anders. Die Vorsitzende des Innenausschusses Angela Lueger sagt: „Dass bei einem Aufenthaltsverbot aufgrund mehrfacher Straffälligkeit keine Handhabe besteht, kann ich so aus den geltenden rechtlichen Bestimmungen nicht erkennen.“ Lueger verwies auf das Fremdenpolizeigesetz: „§ 67 FPG ermöglicht die Erlassung eines unbefristeten Aufenthaltsverbots. Die Bestimmung gilt bis heute. Daher ist die Entwicklung dieses Falls für mich unverständlich.“ Eine Ansicht, die übrigens auch der Vorarlberger Landeshauptmann Wallner vertrat.

Die SPÖ will eine parlamentarische Anfrage an Innenminister Kickl stellen – und so den Mord von Dornbirn zum Fall fürs Parlament machen. 

 

Schock: Bruder des Killers tauchte in der Behörde auf

Behördenmitarbeiter alarmierten die Polizei, als der Bruder von Soner Ö. kam.

Vbg. Die Nervosität der Mitarbeiter in der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn ist zwei Tage nach dem brutalen Messermord an Abteilungsleiter Alexander A. (49) nachvollziehbar. Am Freitag tauchte plötzlich der Bruder (33) des mutmaßlichen Mörders Soner Ö. (34) in der Behörde auf. Er wurde auf Waffen durchsucht und reingelassen. Doch als Mitarbeiter ihn erkannten, alarmierten sie sofort die Polizei. 40 Männer des Sondereinsatzkommandos Cobra rückten in Spezialausrüstung an.

Doch es gab schnell Entwarnung, der 33-Jährige aus Lustenau zeigte sich kooperativ und konnte das Missverständnis aufklären. Er wollte nur einen bereits vor dem Mord vereinbarten Termin in der Sozialabteilung der Bezirkshauptmannschaft wahrnehmen.

Genau in der Abteilung, in der sein Bruder den Abteilungsleiter im Streit niedergestochen haben soll. Bis Freitag zeigte Soner Ö. keinerlei Reue. Er wurde in die U-Haft in die Justizanstalt Feldkirch überstellt.

 

5 Fragen zum Fall Söner Ö.

Wien. ÖSTERREICH beantwortet die wichtigsten Fragen zum Fall Soner Ö. 

  • 1. Warum konnte er trotz Aufenthaltsverbots überhaupt einreisen?

Illegal. Weil er die Dienste eines Schleppers nutzte. Ö. konnte so die EU-Außengrenze vermutlich in Ungarn oder Slowenien überschreiten.

  • 2. Warum konnte Ö. nicht sofort abgeschoben werden?

Asylantrag. Soner Ö. hat in Thalham (OÖ) einen Asylantrag gestellt. Und der muss laut Flüchtlingskonvention geprüft werden. Solange dieses Verfahren läuft, keine Abschiebung.

  • 3. Warum wurde Soner Ö. nicht sofort in Schubhaft genommen?

Wohnsitz. Schubhaft werde erst verhängt, wenn eine Abschiebung bevorsteht, argumentiert das Innenministerium – bei Ö. sei das Asylverfahren ja noch gelaufen. Das Sicherheitspolizeigesetz sieht zwar auch vor, dass bei „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ Schubhaft möglich ist – allerdings hatte Ö. bei seinem Bruder einen fixen Wohnsitz. Da sei Schubhaft laut Judikatur des EuGH nicht möglich, so das Ministerium.

  • 4. Hätte Soner Ö. Chance auf Asyl gehabt?

Nein. Angesichts seiner Vita – Verurteilungen wegen Vermögens- und Gewaltdelikten – hätte er kein Asyl erhalten.

  • 5. Wäre er nach Ablehnung des Asylantrages abgeschoben worden?

Nein. Ö. hätte bei Abschiebung in der Türkei nicht die Todesstrafe gedroht, menschenrechtswidrige Behandlung (Folter etc.) schon. Er wäre weiter geduldet worden.

G. Schröder

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