Zell am See

Mord an Irene P.: 17-Jähriger verhaftet

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17-Jähriger soll Ende Oktober eine 20-Jährige ermordet haben.

Nach der Bluttat vom 20. Oktober 2018 in Zell am See, bei der eine 20-Jährige erschossen worden war, ist am vergangenen Wochenende ein 17-jähriger Verdächtiger festgenommen worden. Der Pinzgauer wurde gestern, Mittwoch, in Untersuchungshaft genommen, bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher. 

Tatwaffe gefunden

Der Verdächtige stammt laut Polizei aus dem Bekanntenkreis der getöteten 20-Jährigen. Bei Hausdurchsuchungen an seinem Wohnort im Bezirk Zell am See am 23. und 24. Dezember wurde die mutmaßliche Tatwaffe sichergestellt. Der 17-Jährige wurde am 24. Dezember in die Justizanstalt Salzburg überstellt. Er machte zum Tatvorwurf bisher keine Angaben.
Mord an Irene P.: 17-Jähriger verhaftet
© LPD Salzburg
 
Auf Anraten seines Verteidigers habe der 17-Jährige - ein bisher unbescholtener Österreicher - von seinem Recht Gebrauch gemacht, die Aussage zum Tatvorwurf zu verweigern, erklärte Staatsanwaltschaftssprecher Marcus Neher gegenüber der APA. Auf die Spur des Verdächtigen sei man aufgrund von Erkenntnissen aus dem sogenannten "digitalen Fußabdruck" gekommen, teilte die Polizei am Donnerstag in einer Aussendung mit.
 
Der Teenager besaß laut Ermittlern zwei Schreckschusspistolen, die zu Schusswaffen umgebaut waren. Bei einer der beiden Pistolen soll es sich um die Tatwaffe handeln. "Die waffentechnische Überprüfung beim Bundeskriminalamt ergab vorab eine höchstwahrscheinliche Übereinstimmung mit den am Tatort des Mordes und im Zuge der Obduktion sichergestellten Spuren", so die Polizei.
 

Motiv noch unklar

Nähere Informationen über den Beschuldigten gab die Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen nicht preis. Das Motiv der Tat sei noch Gegenstand der Ermittlungen, sagte Neher. Der Fokus der polizeilichen Erhebungen wurde auf das soziale Umfeld des Opfers gelegt. Die 20-Jährige war in sozialen Netzwerken sehr aktiv und hatte einen großen Bekanntenkreis.
 
Die junge Frau war am 20. Oktober gegen 21.30 Uhr im Eingangsbereich ihrer Wohnung in einer Siedlung nördlich des Stadtzentrums Zell am See erschossen worden. Die Einheimische wurde von mehreren Projektilen in den Oberkörper getroffen und starb noch im Stiegenhaus des Mehrparteienhauses. Laut Obduktion verblutete sie innerlich. Ein Zeuge, der den mutmaßlichen Täter gesehen hat, beschrieb den Mann als schlank und etwa 1,70 Meter groß.
 
Medienberichten zufolge soll gegen die Frau wegen Suchtgifthandels ermittelt worden sein. Sie soll zwischen Juni 2017 und Mai 2018 rund 5,1 Kilo Marihuana verkauft haben und sei deswegen heuer für zwei Wochen in U-Haft gesessen.
 

Schon 78 Mordopfer: Blutigstes Jahr seit 1980ern

Blutiger Dezember: Annähernd täglich wird ein neuer Mordfall bekannt. ­Vorige Woche erregte der Mafia-Killer, der in der Wiener Innenstadt mit Kopfschüssen einen Gegner tötete und einen schwer verletzte, weltweit Aufsehen. Und auch seitdem wird fast täglich ein weiterer Mord in ­Österreich verübt (siehe links) – von Weihnachtsfrieden ist in vielen Polizei-Kommissariaten nichts zu merken.

  • Rekord: Es ist ein wahrlich trauriger Rekord, inklusive der zwei aktuellen Fälle gibt es heuer in Österreich schon 78 Mordopfer. Aber: Auch diese Zahl könnte schon wieder veraltet sein. In Oberösterreich ist nach einem Leichenfund noch nicht klar, ob es sich um ein Gewaltverbrechen handelt. Brutaler war es zuletzt nur in den „blutigen 80er-Jahren“. Damals gab es alleine in Wien 50 Morde.
  • Immer mehr: Im Vorjahr zählten die Behörden „lediglich“ 54 Morde, das ist um ein Drittel weniger als heuer.
  • Frauen meistens Opfer. Die Zahlen sind eindeutig: Bisher sind heuer 45 der Opfer Frauen – niemals davor waren es in diesem Jahrzehnt so viele. Laut Eurostat belegen wir damit im Europa-Vergleich den Spitzenplatz. Viele der Taten bleiben in trauriger Erinnerung:
  • Hadishat: Die Leiche der kleinen Hadishat (†7) wird in einer Mülltonne gefunden. Täter Robert K. (17) muss 13 Jahre in Haft und soll danach in eine Anstalt (zu Redaktionsschluss noch nicht rechtskräftig).
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